Hallo zusammen,
Bin natürlich auch schockiert und richtig sauer über das, was euch passiert ist. /emoticons/default_mad.png Wir hatten etwas mehr Glück, aber unsere Erlebnisse gingen in die selbe Richtung.
Wir haben im Sommer 06 mit einem GU ein Mehrfamilienhaus gebaut (9 Parteien). Das Thurgau scheint für solche GU's wirklich ein guter Nährboden zu sein, unser kommt ebenfalls von dort.
Denjenigen, die hier auf "halt vorher abklären müssen" machen, kann ich nur sagen, dass das für Laien nur sehr schwer möglich ist. Wir haben unsere Bank angefragt, die hatten nichts gegen den GU einzuwenden. Wir haben selber versucht, zu recherchieren, und hatten auch nichts Negatives gefunden. Wir haben unseren Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, der auf Baurecht spezialisiert war. Hat uns 500.- gekostet, war sein Geld aber wert - so haben wir durchgesetzt, dass wir keine Anzahlung machen müssen und den ganzen Betrag erst bei Einzug bezahlen müssen. Alternativ hätte der Bauherr unsere Anzahlung bei seiner Bank sicherstellen müssen, und das wollte er nicht. So wussten wir wenigstens sicher, dass wir ein bewohnbares Haus haben, wenn wir das Geld überweisen.
4 Monate nach Einzug ging dann der GU Konkurs. /emoticons/default_eek.png Gott sei Dank kann der Handwerker nur ein Pfandrecht eingeben bis 3 Monate nach Fertigstellung der letzten massgeblichen Arbeiten. So wussten wir, dass die Handwerker alle bezahlt sind. Unser Problem besteht "nur" darin, dass praktisch keine Garantiearbeiten mehr gemacht werden, aber im Vergleich zu Eurem Problem ist das natürlich marginal.
Interessant ist, dass der GU
schon zum 3. Mal Konkurs ging - das wusste unsere Bank auch nicht. Insofern - jemand sagte das bereits -
traut NIE der Bankauskunft! Die halten sich an euch gütlich, wenn was passiert, und wenn ihr nicht zahlen könnt, haben sie immer noch das Haus als Sicherheit. Unser GU hiess beim 2. Konkurs sogar praktisch gleich, wie jetzt beim 3., und 3-mal dürft ihr raten - genau: jetzt heisst er einfach "xxx
Totalunternehmung" statt "...
Generalunternehmung", und werkelt schön weiter - gleiche Adresse, gleiche Leute... Das schweizerische Konkursgesetz ist in dieser Hinsicht wirklich oberlausig. Wer wissen will, welche Firma das ist, schickt mir einfach eine Persönliche Nachricht!
Mittlerweile weiss ich, dass man per (
SHAB) oder (
Moneyhouse) recherchieren kann, wenn aber der Name stark geändert wurde, wird das sehr sehr schwierig. Am Besten wäre wohl, einen Wirtschaftsanwalt oder spezialisierten Treuhänder zu beauftragen, v.a. die Personen hinter der Firma zu durchleuchten. Mal ehrlich - die CHF 1'000.-, die sowas kostet, fallen bei Baukosten über CHF 400'000.- nicht mehr so ins Gewicht, oder?
Eben - im Nachhinein ist man immer g'scheiter. Ich würde nie mehr mit einem GU bauen, lieber was Älteres kaufen und renovieren, da hat man viel mehr Kontrolle drüber.
Ich glaube, der Vorschlag, euch mit anderen Geschädigten zusammenzutun und dann gemeinsam vorzugehen, ist wirklich die beste Lösung. Und auf jeden Fall versuchen, die Gesellschafter der Firma persönlich zu packen, da gibt es (anscheinend) schon Möglichkeiten. Solche Leute ungeschoren davonkommen zu lassen, ermutigt sie nur, so weiterzumachen.
Wünsche euch ganz viel Kraft und Mut, mit dieser sehr schwierigen Situation fertig zu werden. Lasst Euch nicht fertigmachen!
Alles Gute,
Sam