Hallo aus (D), dort wo im Fernsehen immer halbe Häuser gezeigt werden!
Vorab, man darf nicht alles glauben, was man dort auf den Privatsendern sieht! Hier wird auch ordentlich Regie geführt!
Trotzdem passiert es auch Bauherren in (D), dass sie vor einem Scherbenhaufen stehen. Hier sind es meist Bauträger oder GU, die lediglich auf ihren persönlichen Gewinn, als auf langfristige Partnerschaften aus sind. Bei den Bauunternehmern gibt es natürlich auch "schwarze Schafe", die in passenden Verträgen hohe Vorauszahlungen fordern, die Sie aber in Bezung auf Leistung, anschließend nicht erfüllen! Zum Leid der Bauherren. In sehr vielen Fällen ist das aber abzusehen, wenn der Bauherr nur nach dem Preis schaut! Das macht sie hier, wie auch anderswo, blind für die Risiken. Da klingeln auch keine "Alarmglocken" wenn sie dubiose Verträge unterzeichnen!
Es geht aber auch anders! Seriöse Unternehmen bieten von sich aus (eben als Verkaufsvorteil für ihre Leistung) Vertragserfüllungsbürgschaften an, die nach Ablauf der Bautätigkeit, in eine Gewährleistungsbürgschaft (in D = 5Jahre) umgewandelt werden (können). Hier verbürgt sich dann eine Bank, oder eine Versicherung, dass das Bauvorhaben auf jeden Fall fertiggestellt werden kann. Die hierzu erforderliche Summe wird dann von der Bank oder Versicherung dem Bauherrn, zur Beauftragung anderer Handwerker oder Rechnungsbegleichung, zur Verfügung gestellt. Zumindest in dem vereinbarten Umfang, also der Kaufsumme. Diese Praxis kann und wird auch bei Aufträgen an einzelne Handwerker genutzt. Wobei man natürlich mit einem kleinen Preisaufschlag des Handwerkers rechnen muss, denn der muss schließlich eine entsprechende Gebühr zahlen. Wenn man Sicherheit will, ist dies akzeptabel.
Wenn dies in der Schweiz nicht üblich ist, warum fragt denn niemand nach, ob ein GU oder Handwerker nicht doch bereit wäre (wenn er den Auftrag möchte) mal bei seiner Hausbank / Versicherung diese Möglichkeit anzufragen. Wo eine "Nachfrage" ist, reagieren Banken und Versicherungen meist sehr schnell mit einem neuen Produkt!
Zudem sei mir (aus D)die Frage gestatte, weshalb ein bauen mit Architekt und Einzelaufträgen an die Handwerker, nicht auch zum Pauschalpreis möglich ist? Hier ist dies durchaus gängige Praxis. Bei gewissenhafter Planung und Festlegung der Ausstattung kann, auch vor Baubeginn, der Endpreis exakt ermittelt und als pauschaler Endpreis als Vertragsgundlage übernommen werden. Hier bleiben lediglich noch unvorhersehbare Kosten, also bei schlechtem Baugrund u.s.w., als Restrisiko übrig. Dies ist dann aber auch schon alles. Man muss doch nicht warten bis alles eingebaut und aufgemessen ist. Dann ist es für das Budget evtl. eh zu spät!
Für die Betroffenen ist dies natürlich kein Trost, aber vielleicht für die, die das Bauen noch vorhaben, eine Überlegung wert.
Grüsse aus (D)
Ps. Weshalb wird in vielen Eurer Beiträgen eigentlich immer auf das (D) verwiesen? Mögt Ihr die aus (D) nicht so?