Zinsen bei Rückbehalt

Eschlikon9

Mitglied
20. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Wir sind Hausbesitzer und haben mit einem GU gebaut. Eigentlich sollte das Haus schlüsselfertig per 30.6.08 bezugsbereit sein. Auf jeden Fall sind wir in ein unfertiges Haus am 10.7.08 eingezogen (Küche fehlte, usw.). Überschrieben haben wir das Haus erste Ende September, da erst zu diesem Zeitpunkt das Haus einigermassen bewohnbar war. Bei der Überschreibung haben wir im Vertrag festgehalten, dass 25 % der Kaufsumme noch nicht bezahlt wird:

"... Fr. sind von der Käuferschaft bis spätestens 29.12.08 mittels Banküberweisung auf das Konto .... , an die Verkäuferin zu bezahlen.

Die Käuferschaft gibt der finanzierenden Bank den Auftrag zur Ausführung der Zahlung, sobald alle Pendenzen erledigt sind und die Verkäuferschaft den Nachweis erbracht hat, dass sämtliche Rechnungen der am Bau beteiligten Handwerker bezahlt sind."

Anfang Dezember haben wir an alle beteiligten einen eingeschriebenen Brief verschickt mit den offenen Pendenzen (die auch bei der Überschreibung festgehalten wurden) und der Ankündigung, dass wir die Zahlung nicht auslösen werden, falls die Pendenzen nicht erledigt werden.

Es hat sich daraufhin niemand bei uns gemeldet. Am 21.12.08 kam dann auch noch ein provisorisches Handwerkerpfandrecht zu uns und wir haben nochmals per Einschreiben reagiert, dass wir die Zahlung unter diesen Umständen nicht auslösen.

In der Zwischenzeit ist das Pfandrecht wieder aufgehoben. Wir wissen allerdings, dass der GU mit dem Gärtner immer noch um den ausstehenden Betrag verhandelt und somit weder die Pendenzen erledigt noch alle Handwerker bezahlt sind.

Anfang März haben wir trotzdem 15 % an den GU bezahlt und nur noch 10 % zurückbehalten. Jetzt hat uns der GU eingeschrieben eine Rechnung für Zinsen gestellt per 1.09.08 (Überschreibung erst 26.9.08) mit 5 % über den Betrag des 25 % Rückbehalts.

Wir haben versucht telefonisch mit ihm eine Lösung zu finden.

Jetzt meine Frage: Kann er aufgrund der Klauseln in unserm Vertrag uns den Betrag mit 5 % Zinsen in Rechnung stellen?? /emoticons/default_confused.png

Was sollen wir jetzt tun?? /emoticons/default_additional/184.gif

Wir sind schon ziemlich genervt nach dem ganzen Ärger und nachdem wir immer wieder per mail und Briefen auf Pendenzen aufmerksam gemacht haben, mit Handwerkern rumtelefoniert haben, Bauführerschaft praktisch selber in die Hand nehmen mussten....

 
Das mit den 5% kann der GU schlicht vergessen - da sein Teil des Vertrages nicht erfüllt ist, bekommt er auch keinen Verzugszins. Ich würde dem mal gelassen entgegensehen und eingeschrieben

a) die Schuldzinsen bestreiten (da Leistung nicht erbracht wurde und sogar ein zus. Vertrag erstellt wurde mit Zahltermin Ende 2008);

/emoticons/default_cool.png die Beseitigung der bestehenden Mängel verlangen;

c) den Nachweis verlangen, dass alle bestehenden Forderungen der Handwerker beglichen sind;

d) in Aussicht stellen, dass nach erfülltem Vertrag die Restzahlung innerhalb 10 Tagen geleistet wird.

Euer GU wird niemals eine Klage einreichen....

Ich gehe mal davon aus, dass du noch weitere Meinungen hier bekommen wirst.

Martin

 

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