Bauen ausserhalb Bauzone

strahler

New member
02. Feb. 2023
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Hallo zusammen
Ich möchte eine alte Unterkunft von einer Privatperson erwerben. Das Objekt liegt im Kanton Tessin auf 2200m.ü.M ausserhalb der Bauzone. Das Gebäude wurde 1945 gebaut und befindet sich noch immer im Originalzustand. Es verfügt über einen Holzofen, Betten, Tisch und einen Vorraum zur Lagerung von Brennholz und Werkzeug.
Ich möchte das Gebäude im Originalzustand belassen und lediglich unterhalten. Ich würde es für sporadische Aufenthalte und Übernachtungen nutzen.
Meine Frage nun an die Community:
Darf ich dieses Gebäude nutzen oder ist dies nicht erlaubt?
Beim Kanton gibt es keine vorhandenen Bewilligungen zu diesem Objekt, da Baujahr 1945, stellt dies ein Problem dar?

Ich danke für eure Hilfe!
 
Natürlich darfst du es nutzen wenn du es kaufst. Es ist ja dein Gebäude.
Ich bin diesbezüglich Laie, aber Bauen und Nutzen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Hier einige Infos zu Bestandesschutz
 
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Natürlich darfst du es nutzen wenn du es kaufst. Es ist ja dein Gebäude.
Ich bin diesbezüglich Laie, aber Bauen und Nutzen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Hier einige Infos zu Bestandesschutz
Danke für deine Antwort!
Leider gilt der Bestandesschutz nur für rechtlich bewilligte Bauten meiner Meinung nach. Da mein anvisiertes Objekt jedoch sehr alt ist, findet der Kanton keine Baubewilligung mehr im Archiv. Es ist lediglich noch der aktuelle Grundbuchauszug vorhanden. Jetzt bleibt die Frage ob dieses Gebäude damals rechtmässig erstellt wurde?
 
Hallo
Deine avisierte alte Unterkunft wird ziemlich sicher eine der geschätzten 600000 ilegaler Bauten in der Schweiz sein. Im Krienser Hochwald wurden zig Häuschen ohne Bewilligung gebaut, über 20 Stück mussten Rückgebaut werden. Da dein Objekt schon über 30 Jahre steht, wird es wohl gemäss folgendem Artikel noch weitere 30 Jahre stehen :)


Gruss
 
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Danke für deine Antwort!
Leider gilt der Bestandesschutz nur für rechtlich bewilligte Bauten meiner Meinung nach. Da mein anvisiertes Objekt jedoch sehr alt ist, findet der Kanton keine Baubewilligung mehr im Archiv. Es ist lediglich noch der aktuelle Grundbuchauszug vorhanden. Jetzt bleibt die Frage ob dieses Gebäude damals rechtmässig erstellt wurde?
Hallo Strahler
Was steht denn im Grundbuch? Schopf, Scheune? Stall?

Wir besitzen auch eine Hütte ausserhalb der Bauzone. Im Grundbuch steht explizit "Schopf mit Wohnzimmer". Darum darf dort offiziell auch gewohnt werden :).

Gruss MSG
 
Hallo MSG
Danke für deine Antwort!
Im Grundbuchauszug steht Edificio was Gebäude auf italienisch heisst. Deshalb ist es schwierig zu beurteilen ob es erlaubt ist zu übernachten oder nicht. Beim Nachbarsgebäude steht explizit Magazino.
Hattet ihr mit euer Hütte schon mal Probleme gehabt mit Kanton oder Gemeinde? Oder gab es Kontrollen?
Danke fûr eure Hilfe!

Gruss Strahler
 
Danke für deine Antwort!
Im Grundbuchauszug steht Edificio was Gebäude auf italienisch heisst. Deshalb ist es schwierig zu beurteilen ob es erlaubt ist zu übernachten oder nicht. Beim Nachbarsgebäude steht explizit Magazino.
Hattet ihr mit euer Hütte schon mal Probleme gehabt mit Kanton oder Gemeinde? Oder gab es Kontrollen?
Danke fûr eure Hilfe!

Gruss Strahler
Okay ja das hilft nicht wirklich weiter :).
Nein wir hatten noch keine Probleme, sind aber auch erst seit 2021 Besitzer. Die Probleme werden wir in den nächsten Jahren bekommen, da die Hütte umfassend renoviert werden muss und es zusätzlich auch noch angrenzend an einen Schutzwald steht..

Ich denke in deinem Fall wird es wichtig sein, kein allzu grosses finanzielles Risiko einzugehen und Daten wie Dokumente oder Fotos zu sammeln die belegen, dass das Gebäude schon immer als Wohnraum genutzt wurde. Das kann helfen..

Gruss MSG
 
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Danke für deine Ausführungen! Daten bin ich bereits am sammeln, leider gibt es da aber nicht mehr viel.
Kennst du eine gute Anlaufstelle wo mir weiterhelfen könnte?
Was habt Ihr konkret für Abklärungen getroffen bevor ihr die Hütte gekauft habt?
Vielen Dank!
Und viel Glück beim renovieren, solange ihr aussen nicht zu viel macht, sollte es ja kein Problem sein😉
 
Danke für deine Ausführungen! Daten bin ich bereits am sammeln, leider gibt es da aber nicht mehr viel.
Kennst du eine gute Anlaufstelle wo mir weiterhelfen könnte?
Was habt Ihr konkret für Abklärungen getroffen bevor ihr die Hütte gekauft habt?
Vielen Dank!
Und viel Glück beim renovieren, solange ihr aussen nicht zu viel macht, sollte es ja kein Problem sein😉
Nein leider kenne ich keine Anlaufstelle.. Und ich würde sowieso jemanden suchen, der sich auch im entsprechenden Kanton auskennt.

Wir haben keine Abklärungen getroffen, weil die Hütte nur eine Nebenbaute auf dem gesamten Grundstück ist und im Vergleich zum Rest irrelevant ist :) .
 
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Natürlich darfst du es nutzen wenn du es kaufst. Es ist ja dein Gebäude.
Ich bin diesbezüglich Laie, aber Bauen und Nutzen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Die Aussage in der ersten Zeile ist einfach nur pauschal und daher gefährlich (und nicht sehr fundiert).
Zur zweiten Zeile: Warum sollten Kaufen und Nutzen problemlos sein, wenn Bauen und Nutzen es nicht sind...?
 
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Danke für deine Antwort!
Leider gilt der Bestandesschutz nur für rechtlich bewilligte Bauten meiner Meinung nach. Da mein anvisiertes Objekt jedoch sehr alt ist, findet der Kanton keine Baubewilligung mehr im Archiv. Es ist lediglich noch der aktuelle Grundbuchauszug vorhanden. Jetzt bleibt die Frage ob dieses Gebäude damals rechtmässig erstellt wurde?
Aus meiner Sicht (wie gesagt bin ich Laie) stellt sich dann die Frage, wer nun beweispflichtig ist. Musst du beweisen, dass der Bau rechtmässig war, damit du es nutzen darfst? Oder muss der Kanton beweisen, dass es unrechtmässig erstellt wurde, sodass er dir die Nutzung verbieten kann.
Hat sich der Kanton hierzu geäussert?
 
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Aus meiner Sicht (wie gesagt bin ich Laie) stellt sich dann die Frage, wer nun beweispflichtig ist. Musst du beweisen, dass der Bau rechtmässig war, damit du es nutzen darfst? Oder muss der Kanton beweisen, dass es unrechtmässig erstellt wurde, sodass er dir die Nutzung verbieten kann.
Hat sich der Kanton hierzu geäussert?
Wer wem was beweisen muss weiss ich auch nicht. Wahrscheinlich muss ich es im kanton beweisen falls es probleme gibt. Der kanton hat im archiv keine unterlagen mehr. Es gibt nur den grundbuchauszug mit dem eingezeichneten gebäude. Aber ob das beweist das ein gebäude rechtmässig ist?
Weitere auskunft gibt der kanton leider nur in einen Baubewilligungsverfahren. Da ich aber ja nichts verändern möchte, will ich jetzt nicht gleich mit baubewilligung und sonstigen langen verfahren staub aufwirbeln.
 
Grundsätzlich ist rechtmässig, was im Grundbuch steht. Wenn der Kanton seine Unterlagen "verschlampt", ist dies nicht dein Problem. Würde ich bei Bedarf so vortragen. Eine andere Frage wäre die bisherige Nutzung im Grundbucheintrag. Ein z.B. landwirtschaftlich benutztes Gebäude, darf nicht so einfach bewohnt werden, auch nicht gelegentlich. Das Problem wird sein, dass es beim Kauf natürlich einen Vermerk im Grundbuch gibt, da der Notar natürlich den Kauf melden muss. Für gewöhnlich wird daraus eine Meldung vom Grundbuchamt an den Kanton generiert. Hast du schon einmal bei der Gemeinde nachgefragt, ob noch Unterlagen vorliegen, um alles vorab besser abschätzen zu können ? Vor dem Kauf hätte ich eigentlich schon gerne eine sichere Basis. Nicht dass du später noch abreissen musst, denn bisher gilt immer noch das Bundesgerichturteil.

Gruss Pit
 
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Hallo Pit
Danke für deine Ausführungen!
Die bisherige Nutzung war als Unterkunft für Mitarbeiter der Energieversorgung, welche die Hochspannungsleitung ûber den Nufenenpass bauten. Die Hütte wurde seit 1947 bis ca. 1980 regelmässig genutzt. Seit da verweilt sie jedoch im Dornröschschlaf und wurde nur einmal jährlich wenn überhaupt kontrolliert und gelüftet. Die Einrichtung ist original und der Ofen inkl. Kamin ist vorhanden. Eine "Wohnnutzung" war also vorhanden.
Die Gemeinde hat auch keine Unterlagen mehr, der Gemeindepräsident (Kollege des Verkäufers) hat mir versichert das alles legal und kein Problem sei. Schriftlich will mir das aber niemand geben. Und verantwortlich für Bauten ausserhalb der Bauzone ist der Kanton scheinbar.
Und wie du sagst, Sicherheit über das was man kauft wäre schon wichtig.
 
Hallo @strahler

Ich denke, dass es definitiv sinnvoll ist von den kantonalen Behörde einen schriflichen Beweis dafür zu kriegen, dass Du nicht plötzlich eine Abbruchverfügung erhalten kannst. Dafür dürfte der Gemeindepräsident als Kollege des Verkäufers sorgen können, wenn es diesem wirklich ernst ist.

Der Kanton Tessin kann aufgrund von Erfahrungen welche andere Leute gemacht haben ansonsten relativ streng sein. Und eine Alpwiese auf 2200m.ü.M ist auch im Tessin sicher nicht die Traumdestination für Zeltferien......

Gruss, Urs Tischhauser
 
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Ist da was rumgekommen?
Mich interessiert die Geschichte, weil ich auch Altbauten im Aussenbereich ohne formelle Baubewilligung habe.
Die Behörden wissen oft selbst nicht so recht was sie mit solchen Bauten anfangen sollen, die nicht so recht zu irgend einem Paragraphen des Baugesetzes passen wollen. Also mauert man.
Prinzip : keine schlafenden Hunde wecken; erst recht nicht wenn die ersichtlich weiterschlafen wollen. Solange du da keine Beiz oder Disco aufmachst wird dir keiner übel wollen, auch wenn du keine explizite Zusage der Gemeinde hast - die, wenn es um ein Aussenprojekt einer Stromleitung oder ähnliches geht, damals eh nicht zuständig war. Du kannst auch die Hütte den lokalen Jägern zur Verfügung stellen, das schafft Goodwill und abgesehen davon sind darunter oft recht interessante Leute (Bismarck: es wird nie so viel gelogen wie vor den Wahlen und nach der Jagd), die dir dann in manchen Sachen ebenfalls behilflich sein werden, weil sie in der Gegend jeden und alles kennen.

Wenn das Gebäude in einer roten Naturgefahrenzone steht, kann es nicht wieder aufgebaut werden, wenn es untergeht (z.B. Lawinentotalschaden).

Gemäss Raumplanungsgesetz Art. 24 dürfen zonenfremde Bauten bleiben, wenn sie rechtmässig erstellt worden sind. Falls sie aus einer Zeit stammen, wo es noch keine Baubewilligungen brauchte, dürften sie als rechtmässig gelten. Wo ist die Baubewilligung für Schloss Chillon oder die Habsburg? Trotzem will die keiner abreissen. Falls das Haus von der Armee oder im Interesse der Landesverteidigung gebaut worden ist, gab es auch später keine Baubewilligungen, hingegen könnte man beim EMD um nährere Informationen nachfragen. Wenn der Vorbesitzer die Sache von einer Behörde (Gemeinde, Armee) erworben hat, dürfte die Rechtmässigkeit auch gegebern sein.

Im kantonalen Baugesetz sollte eine Verjährungsklausel stehen. In dem von VS steht z.B. Verjährung 10 Jahre nach Erkennbarkeit (der unrechtmässigen Baumassnahme), wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen dem entgegenstehen (wie regelmässig bei der Weiternutzung illegaler oder auf Zeit bewilligter Bauten in Naturschutzgebieten überregionaler Bedeutung). Hingegen können illegale Bauten nicht rechtmässig basierend auf dem illegalen Bau erweitert werden, was Dich aber nicht betrifft, da du ja nicht umbauen willst.

"Es gibt nur den Grundbuchauszug mit dem eingezeichneten Gebäude. Aber ob das beweist das ein Gebäude rechtmässig ist?" Im Grundbuch stehen auch alle Vorbesitzer. Üblicherweise sind die Gebäude auf Plänen eingezeichnet, die Teil des Kaufvertrags sind, der wiederum den Notar berechtigt, den Eintrag im Grundbuch anpassen zu lassen, wo Dienstleistungen und Flurstücke usw., aber keine Pläne enthalten sind. Weder der Notar noch der Grundbuchbeamte werden aber prüfen, ob das Gebäude als Teil der gekauften Sache konform zu den Bauvorschriften sind.
Liegt das Haus auf einer nicht im Kataster erfassten meist sehr grossen Parzelle, die dem Patriziato oder der Gemeinde gehört? Dann müsste der Kauf auf ein Sondernutzungsrecht oder eine Dienstbarkeit oder ein unentgeltliches Baurecht lauten. In dem Fall bist du fein raus, denn man kann einer Behörde oder behördenähnlichen Institution nicht gut unterstellen, mit Schwarzbauten zu handeln. Wenn abparzelliert wurde, sollte das aus dem Kataster ersichtlich sein und dort sind auch alle Vorbesitzer erwähnt.

Mach Bilder vom jetzigen Zustand, frage den Verkäufer, wie er zum Haus gekommen ist, und protokolliere seine Aussagen. Wenn das Haus als Werksunterkunft erstellt wurde, frage beim damaligen Werksbetreiber oder dessen Rechtsnachfolger nach, suche Zeitungsberichte, wo das Gebäude darauf abgebildet sein könnte. Schau bei map.geo.admin.ch in den historischen Karten oder in den 1946 Luftbildern nach (Im Suchfeld 1946 eingeben, dann Karte hinzufügen: SWISSIMAGE HIST 1946), ob das Gebäude dort zu sehen ist.
Das Bildarchiv der ETHZ hat frei zugängliche historische Luftaufnahmen.
Die Nufenengegend ist reich an Hochspannungsleitungen. Bei deren Bau dürfte das Gelände gut dokumentiert worden sein und einiges dazu in den Archiven liegen. Eine Möglichkeit wäre auch die Alpgenossenschaft, die das Gebiet bewirtschaftet.
Das alles dürfte Dich als Besitzer sowieso interessieren und wenn dann doch eine Geschichte drum gemacht wird, hast du Argumente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Emil
Danke für deinen ausführlichen Kommentar. Ich habe mich mittlerweile gegen den Kauf dieses Gebäudes entschieden und erwäge nun ein anderes Objekt direkt von der Gemeinde zu kaufen.
Beim letzten Objekt gibt es nur noch den Grundbuchauszug und sonst gar nichts. Auch bei den Kraftwerken welche die Hütte erbaut haben finden sich keinerlei Unterlagen mehr.
Du hast recht schlafende Hunde sollte man nicht wecken , aber wenn die Hütte gleich an der Hauptstrasse liegt und der Kantonale Strassendienst öfter vor Ort ist, wird das schwierig
 
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