Bauen ausserhalb Bauzonen

Axim

New member
07. Feb. 2017
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Guten Tag
 
Ich habe Fragen zum bauen ausserhalb Bauzonen, respektive handelt es sich um Umnutzung und Umbau. Das Grundstück befindet sich in der Zone "übriges Gemeindegebiet" und fällt daher in den Bereich "Bauen ausserhalb Bauzonen". Auf unserem Grundstück befindet isch ein Wohnhaus mit angebauter Scheune sowie einem Freistehenden Holzlagerschopf. Dieser Holzlagerschopf wird zur Zeit nur als private Abstellkammer genutzt, seit mehreren Jahren wird darin kein Holz mehr gelagert. Da die entsprechende Schreinerei geschlossen hat. 
Jetzt möchte ich diesen Schopf gerne umnutzen und als Wohnhaus umbauen.
Meine diesbezügliche Anfrage beim Zuständigen Amt in St.Gallen wurde auch rasch beantwortet mit der Aussage, dass meinem Vorhaben keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann.
 
Ich kann mich mit dieser Antwort nur schwer abfinden, da es doch eine Möglichkeit geben muss dieses Gebäude umnutzen zu können. Ein brachliegen wird ja nicht im Interesse des Kantons sein? 
Ich würde mich freuen wenn hier einige Antworten zusammen kommen. Oder auch sehr gerne eigene Erfahrungsberichte. Vielen Dank und Grüsse
Simon
 
Ich kann nur für den Kanton Thurgau sprechen, ich selbst arbeite als Gemeindeschreiber auf einer Gemeindeverwaltung. Eine Umnutzung ausserhalb der Bauzone von Gewerbe- in Wohnraum ist normalerweise nicht möglich. Kenne einige Beispiele. Eine Möglichkeit wäre eine Umzonung der besagten Parzelle, aber auch das erachte ich als sehr schwierig bis nicht möglich.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch im Kanton Bern wären eine Umnutzung in Wohnraum nicht möglich. Im Besten Fall könntest Du den Schopf sanieren und für Dich als Abstellraum verwenden. Eine Umzonung wäre zumindest bei uns kaum möglich. Zu prüfen wäre noch, ob das Wohnhaus, wenn nicht bereits voll ausgebaut, innerhalb des bestehenden Volumens ausgebaut werden könnte. Hier könnte u.U. der bestehende angebaute Schopf zum bestehenden Volumen gezählt werden. Im Kt. Bern gilt jedoch eine maximale Erweiterung von +60% BGF Fläche. Ausgangsgrösse ist hier die bestehende Fläche am 1.7.1972. Bei einer Erweiterung ausserhalb des best. Volumens sind jedoch lediglich +30% möglich.

 
Wir haben auch Land im üG, Kanton SG, dies ist bei uns gleichzusetzen wie Landwirtschaftsland. Ausser das Land würde in einer Gemeinde stehen die dringend Bauland braucht. Aber wenn der Kanton schon nein sagt, sehe ich da keine Chancen

 
Vielen Dank für die Antworten. Wie ich sehe ist dieses Thema nicht ganz einfach. 

Wie würde die Sache denn aussehen wenn die Scheune gewerblich genutzt wird und ich daraus Bürofläche erstellen würde? Da ja die vorherige Nutzung auch schon gewerblich war, würde dies keine Umnutzung mit sich bringen, sondern "nur " ein Innenausbau. 

Vielen Dank

Simon

 
Kläre das mit dem kantonalen Amt ab. Ich kenne die Definition Deiner Zone zu wenig. In der Landwirtschaftszone ist eine gewerbliche Nutzung z.B. auf eine landwirtschaftliche Nutzung beschränkt. Eine Antwort auf diese Frage wird Dir im Forum wahrscheinlich niemand geben können.

 
Vielen Dank für die Antworten. Wie ich sehe ist dieses Thema nicht ganz einfach. 

Wie würde die Sache denn aussehen wenn die Scheune gewerblich genutzt wird und ich daraus Bürofläche erstellen würde? Da ja die vorherige Nutzung auch schon gewerblich war, würde dies keine Umnutzung mit sich bringen, sondern "nur " ein Innenausbau. 

Vielen Dank

Simon


Würde mich auch interessieren ob das möglich ist, aber vermutlich nicht.

 
Es wäre trotzdem eine Umnutzung, da von Schreinerei auf Büro, Gewerblich hin oder her.

Chancen um die 0%