Ist da was rumgekommen?
Mich interessiert die Geschichte, weil ich auch Altbauten im Aussenbereich ohne formelle Baubewilligung habe.
Die Behörden wissen oft selbst nicht so recht was sie mit solchen Bauten anfangen sollen, die nicht so recht zu irgend einem Paragraphen des Baugesetzes passen wollen. Also mauert man.
Prinzip : keine schlafenden Hunde wecken; erst recht nicht wenn die ersichtlich weiterschlafen wollen. Solange du da keine Beiz oder Disco aufmachst wird dir keiner übel wollen, auch wenn du keine explizite Zusage der Gemeinde hast - die, wenn es um ein Aussenprojekt einer Stromleitung oder ähnliches geht, damals eh nicht zuständig war. Du kannst auch die Hütte den lokalen Jägern zur Verfügung stellen, das schafft Goodwill und abgesehen davon sind darunter oft recht interessante Leute (Bismarck: es wird nie so viel gelogen wie vor den Wahlen und nach der Jagd), die dir dann in manchen Sachen ebenfalls behilflich sein werden, weil sie in der Gegend jeden und alles kennen.
Wenn das Gebäude in einer roten Naturgefahrenzone steht, kann es nicht wieder aufgebaut werden, wenn es untergeht (z.B. Lawinentotalschaden).
Gemäss Raumplanungsgesetz Art. 24 dürfen zonenfremde Bauten bleiben, wenn sie rechtmässig erstellt worden sind. Falls sie aus einer Zeit stammen, wo es noch keine Baubewilligungen brauchte, dürften sie als rechtmässig gelten. Wo ist die Baubewilligung für Schloss Chillon oder die Habsburg? Trotzem will die keiner abreissen. Falls das Haus von der Armee oder im Interesse der Landesverteidigung gebaut worden ist, gab es auch später keine Baubewilligungen, hingegen könnte man beim EMD um nährere Informationen nachfragen. Wenn der Vorbesitzer die Sache von einer Behörde (Gemeinde, Armee) erworben hat, dürfte die Rechtmässigkeit auch gegebern sein.
Im kantonalen Baugesetz sollte eine Verjährungsklausel stehen. In dem von VS steht z.B. Verjährung 10 Jahre nach Erkennbarkeit (der unrechtmässigen Baumassnahme), wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen dem entgegenstehen (wie regelmässig bei der Weiternutzung illegaler oder auf Zeit bewilligter Bauten in Naturschutzgebieten überregionaler Bedeutung). Hingegen können illegale Bauten nicht rechtmässig basierend auf dem illegalen Bau erweitert werden, was Dich aber nicht betrifft, da du ja nicht umbauen willst.
"Es gibt nur den Grundbuchauszug mit dem eingezeichneten Gebäude. Aber ob das beweist das ein Gebäude rechtmässig ist?" Im Grundbuch stehen auch alle Vorbesitzer. Üblicherweise sind die Gebäude auf Plänen eingezeichnet, die Teil des Kaufvertrags sind, der wiederum den Notar berechtigt, den Eintrag im Grundbuch anpassen zu lassen, wo Dienstleistungen und Flurstücke usw., aber keine Pläne enthalten sind. Weder der Notar noch der Grundbuchbeamte werden aber prüfen, ob das Gebäude als Teil der gekauften Sache konform zu den Bauvorschriften sind.
Liegt das Haus auf einer nicht im Kataster erfassten meist sehr grossen Parzelle, die dem Patriziato oder der Gemeinde gehört? Dann müsste der Kauf auf ein Sondernutzungsrecht oder eine Dienstbarkeit oder ein unentgeltliches Baurecht lauten. In dem Fall bist du fein raus, denn man kann einer Behörde oder behördenähnlichen Institution nicht gut unterstellen, mit Schwarzbauten zu handeln. Wenn abparzelliert wurde, sollte das aus dem Kataster ersichtlich sein und dort sind auch alle Vorbesitzer erwähnt.
Mach Bilder vom jetzigen Zustand, frage den Verkäufer, wie er zum Haus gekommen ist, und protokolliere seine Aussagen. Wenn das Haus als Werksunterkunft erstellt wurde, frage beim damaligen Werksbetreiber oder dessen Rechtsnachfolger nach, suche Zeitungsberichte, wo das Gebäude darauf abgebildet sein könnte. Schau bei map.geo.admin.ch in den historischen Karten oder in den 1946 Luftbildern nach (Im Suchfeld 1946 eingeben, dann Karte hinzufügen: SWISSIMAGE HIST 1946), ob das Gebäude dort zu sehen ist.
Das
Bildarchiv der ETHZ hat frei zugängliche historische Luftaufnahmen.
Die Nufenengegend ist reich an Hochspannungsleitungen. Bei deren Bau dürfte das Gelände gut dokumentiert worden sein und einiges dazu in den Archiven liegen. Eine Möglichkeit wäre auch die Alpgenossenschaft, die das Gebiet bewirtschaftet.
Das alles dürfte Dich als Besitzer sowieso interessieren und wenn dann doch eine Geschichte drum gemacht wird, hast du Argumente.