Besucherparkplatz regelmässig durch Dritte belegt - was tun?

Marchi

Mitglied
07. Juli 2006
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Einer unserer Besucherparkplätze wird regelmässig durch Dritte genutzt. Welche Möglichkeiten ausser ein richterliches Parkverbot anbringen zu lassen gibt es keine andere Möglichkeit?
 
Hallo @Marchi

Wer sind denn diese Dritten? Einer, immer der Gleiche? Einige wenige? Oder immer wieder andere? Ein richterliches Verbot kostest ziemlich viel Geld. Damit hast Du die Übeltäter aber noch nicht vom Feld. Diese müssen dann regelmässig mit Aufwandentschädigungen (CHF 60) darauf aufmerksam gemacht werden, damit ihnen dies am Schluss verleidet. Falls sie diese nicht bezahlen, musst du sie bei der Polizei verzeigen. Dann kommt der Geld (CHF 200) der Staatskasse zu Gute, was ja eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders ist.

Alle anderen Möglichkeiten sind gemäss rechtsstaatlicher Ordnung (z.B zuparken, Luft aus den Reifen ablassen, und andere lustige Sachen wie Aufrufe mit Sekundenkleber auf die Windschutzscheibe kleben, etc.) nicht zulässig. Es ist oft eine Plage....

Wir haben ein richterliches Parkverbot. Du bist aber nicht allein mit Deinem Problem.

Mitleidvoller Gruss
Urs Tischhauser
 
Wenn es euer Parkplatz ist: Poller mit Schlüssel? Etwas umständlich, aber immerhin..
 
Nach meinem Verständnis gibt es Abschleppunternehmen (Google), welche dies für dich übernehmen. Ich kann dies rechtlich nicht berurteilen (und möchte dies auch gar nicht). Einige dieser Unternehmen verlangen auch keinerlei Vorschüsse von dir.

Persönlich kenne ich die Situation bloss aus der anderen Perspektive. Unser Auto war relativ kurz auf einem Mieterparkplatz geparkt (wo wir nicht Mieter sind). Dort hatte es meines Wissens kein Verbotsschild (aber ein Schild 'Mieter'). Wir haben dann eine Rechnung erhalten für eine Leerfahrt eines Abschleppunternehmens (weil wir schon wieder weg waren). Unsere Rechtsschutzversicherung hat diesen Betrag dann übernommen.

Hier noch ein Link.
 
Wir haben hier eine ähnliche Problematik: Gerichtliches Parkverbot besteht, aber aufgrund der Anzahl der vielen Wohnung war nie überschaubar wer jetzt berechtigt parkt oder nicht.

Jetzt hat die Verwaltung "Parkkarten" erstellt, welche den Besuchern abgegeben werden können und im Fahrzeug deponiert werden.

Soweit so gut, nur hat es die Verwaltung wohl ein bisschen zugut gemeint und auf jeder Parkkarte steht: "zu Besuch bei Vorname Nachname".


Aus meiner Sicht verstösst das massiv gegen den Datenschutz.
 
  • Haha
Reaktionen: Urs Tischhauser
Ich würde es so versuchen: Plastikkette zum Aushängen, ungesichert. Die Leute welche Besuch kriegen, können es ihren Besuchern sagen. Das dürfte viele Gelegenheitsparkierer abhalten.
Nächste Stufe abschliessbarer Poller, pro berechtigte Wohneinheit einen Schlüssel.

Ich sehe wegen Datenschutz jetzt kein wirkliches Problem, da ja die Benutzungsberechtigten ein enbenso berechtigtes Interesse daran haben, dass ihr Platz nicht missbraucht wird. Zudem wissen bei vielen Etagenwohnungsgemeinschaften die Nachbarn sowieso mehr als tatsächlich stattfindet.
Zur Weiterbildung:
Als Nachbar
Als Parkierer