Frage bezüglich Änderungskündigung

Marchi

Mitglied
07. Juli 2006
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Ich weiss, passt hier nicht wirklich ins Forum, aber ich stelle die Frage trotzdem:

Einem Kollegen von mir möchte der Chef den Arbeitsvertrag ändern. Leider sind die Kürzungen ziemlich massiv: 30% weniger Pensum sowie 10% niedrigerer Monatslohn

Heisst also der Grundlohn fällt von 6000 auf 5400 CHF.

Heisst also neu wäre 5400 CHF die Basis und davon 70%, was 3780 CHF entsprechen würde.

Schlussendlich eine Reduktion von 6000 CHF auf 3780 CHF.

Wenn der Kollege die Änderung nicht akzeptiert, dann bekommt er die Kündigung.

Bekommt er dann beim RAV eine Sperre/Kürzung des ALG, denn die Stelle könnte ja als Zwischenverdienst angerechnet werden?
 
Ich weiss nicht wie sich dein Kollege in so einer Firma fühlt. Weiter wäre natürlich ein Begründung notwendig.
Wenn die Firma kündigt, gibt es beim RAV eigentlich keine Sperrfrist. Der neue Vertrag wurde ja nicht abgeschlossen, also gilt der ursprüngliche Vertrag zur Berechnung. Meiner, nach dem Bauch heraus gemachten Berechnung, würde er finanziell besser fahren (~CHF 190.00/Tag) wenn er sich kündigen lässt. Menschlich, beruflich, weiss ich dies natürlich nicht.

Gruss Pit
 
Ich nehme an, der Kollege hat sich an den 100% Zahltag und auch PK Einzahlungen gewöhnt.
Das mit der Pensionskasse finde ich einen wichtigen Aspekt.
Alter, Bedürfnisse etc. sind individuelle Faktoren welche ich nicht beurteilen kann.
Auch wie es ihm im Betrieb gefällt Ist solch ein Faktor.
Man soll doch mit Freude arbeiten können. Wenn das nicht gegeben ist, drängt sich eine Optimierung auf.
Je nach Qualifikation findet man auch mit ü50 noch eine Stelle.
 
Ich weiss nicht wie sich dein Kollege in so einer Firma fühlt. Weiter wäre natürlich ein Begründung notwendig.
Wenn die Firma kündigt, gibt es beim RAV eigentlich keine Sperrfrist. Der neue Vertrag wurde ja nicht abgeschlossen, also gilt der ursprüngliche Vertrag zur Berechnung. Meiner, nach dem Bauch heraus gemachten Berechnung, würde er finanziell besser fahren (~CHF 190.00/Tag) wenn er sich kündigen lässt. Menschlich, beruflich, weiss ich dies natürlich nicht.

Gruss Pit
Soweit ich gelesen habe würde das RAV dies anders werten, weil der "neue" Arbeitsvertrag als Zwischenverdienst angesehen würde
 
Es kann durchaus sein, dass das RAV dies im Einzelfall anders sieht. Aber der "neue Arbeitsvertrag" muss auch tragbar/zumutbar sein, du musst deinen Lebensunterhalt bestreiten können, er darf nicht sittenwidrig sein, usw. Auch das Vertrauen in den Arbeitgeber muss gewährt bleiben. Es hängt halt an vielen Faktoren, deshalb ist es auch schwierig dies hier im Detail zu beantworten. Wichtig ist dabei auch auch die Begründung des Arbeitgebers für diese Massnahme. Eine andere Frage wäre, wie das RAV das Wort Zwischenverdienst definiert. Zwischen besagt ja, dass es eher vorübergehend ist, also zwischen der bisherigen und der zukünftigen Arbeit liegt. Dies ist eigentlich bei einer Änderungskündigung nicht der Fall, diese ist ja endgültig. Das RAV kann/wird ja nicht lebenslang "aufstocken", da würde es ja dem bisherigen Arbeitgeber einen Bärendienst leisten.
Hier noch ein kleiner Auszug aus, (auf die schnelle) syndicom.ch
Wenn dieses Einkommen alleine unzumutbar klein wäre, wird die Differenz bis zum zumutbaren Lohn vom RAV kompensiert.
Ein Zwischenverdienst muss orts- und betriebsüblich entschädigt werden. Insbesondere müssen die Bestimmungen eines GAV oder Normalarbeitsvertrags eingehalten werden. Lohndumping ist unzulässig.
Die Suche nach Zwischenverdienst ist obligatorisch. Ein Zwischenverdienst ist auch nützlich:

  • Sie verbessern Ihr Einkommen, denn der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der ALV sind zusammen immer höher als die Arbeitslosenentschädigung.
  • Sie erwerben neue Beitragszeiten für eine neue Rahmenfrist, ausser es handelt sich um einen selbständigen Zwischenverdienst oder um einen Zwischenverdienst im Rahmen einer durch die ALV finanzierten vorübergehenden Beschäftigung.
  • Sie sammeln weitere berufliche Erfahrungen und können interessante Kontakte knüpfen.
Gruss Pit