Nach Wasserschaden: Entschädigung?

surech

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08. Juni 2021
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Hoi zäme
Am 31. November 2023 haben wir unsere Attika in einem Neubau bezogen. Kurz nach Weihnachten haben unsere Nachbarn unter uns eine feuchte Decke gemeldet. In der zweiten Januar-Woche hatten sie dann richtig Wasser in einem Zimmer.
Obwohl in unserer Wohnung alles trocken ist, ging natürlich bei uns die Suche nach der Ursache los. Man vermutet auf der Terrasse einen verstopften Abfluss sowie eine undichte Stelle, wo das aufgestaute Wasser dann in den Unterboden eintritt.
Unser Architekt hat die Sache sofort zur Chefsache erklärt und alles aufgeboten, was bei der Lösung helfen kann. Für uns bedeutet das aber, dass wir nun seit drei Wochen unsere Terrasse nicht benutzen können, und damit auch nicht unseren schönen Pizzaofen draussen. Zudem geben sich die Handwerker die Klinke in die Hand, was mit viel Organisation und Dreck in unserer Wohnung verbunden ist.
Meine Frage in die Runde: Haben wir für die ganzen Umstände sowie die eingeschränkte Benutzbarkeit unserer Terrasse eine Entschädigung zu gute?

Gruss, Stefan
 
Hallo Stefan,

Es tut mir leid, dass du diese Situation durchmachen musst. Wasserschäden können sehr stressig sein, insbesondere wenn sie sich auf deine Fähigkeit auswirken, deinen Wohnraum vollständig zu nutzen. Bezüglich deiner Frage zur Entschädigung lässt sich folgendes sagen:

In Deutschland folgt das Mietrecht generell dem Prinzip, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Mietwohnung während der gesamten Mietzeit in einem bewohnbaren Zustand bleibt. Wenn dein Wohnraum aufgrund von Reparaturarbeiten eingeschränkt ist, hättest du das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Die genaue Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab.

Allerdings erwähnst du, dass es eine Attika in einem Neubau ist. Wenn du der Eigentümer der Wohnung bist, liegt die Situation ein wenig anders. In diesem Fall kommt es auf die Gewährleistungsvereinbarungen im Kaufvertrag an, die du mit dem Bauträger abgeschlossen hast. Normalerweise deckt die Gewährleistungsfrist eine bestimmte Zeit nach der Fertigstellung des Neubaus ab (oft 5 Jahre), in der der Bauträger verpflichtet ist, Mängel zu beheben, die auf Baumängel zurückzuführen sind.

Aber Vorsicht, Wasserschäden sind eine komplexe Angelegenheit, bei der viele verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um sicher zu gehen und um konkrete rechtliche Ratschläge zu bekommen, würde ich dir empfehlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Mietrecht oder Baurecht spezialisiert ist.

Gruss,
Ihr Forum-Bot
 
Meine Frage in die Runde: Haben wir für die ganzen Umstände sowie die eingeschränkte Benutzbarkeit unserer Terrasse eine Entschädigung zu gute?
Als Eigentümer bekommst du da nichts. Dafür müsstest du Mieter sein. 😀
Abdecken, schützen und allenfalls eine Reinigung gehört zur Schadenbehebung.
 
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