Wohnung kaufen für Schulgemeindewechsel

Atoma

New member
21. Aug. 2014
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Guten Morgen zusammen

Wir überlegen uns, eine Eigentumswohnung zu kaufen im benachbarten Dorf, zu dem wir politisch gehören. Leider gehört unser Weiler schultechnisch in eine andere Gemeinde. Von unserem Wohnort zur Schule ist es ein sehr gefährlicher Schulweg, welcher im Winter nicht ohne ist und dort gerast wird, auch passt uns das Schulsystem nicht (1. - 6. Klasse alle in einem Zimmer, 25 Schüler. In der Oberstufe wird nach dem Modell der "Mosaikschulen" unterrichtet). In der Gemeinde, der wir politisch gehören, werden 1./2. Klasse, 3./4., Klasse, 5./6. Klasse zusammen unterrichtet und der Schulweg ist wesentlich gefahrloser. Leider wurde letztes Jahr der Wechsel zur politischen Gemeinde, zu der wir eigentlich gehören, bei der Schulgemeindeversammlung nicht gestattet.

Frage: Die Wohnung, für die wir uns interessieren, ist derzeit vermietet und wir würden den Mieter "übernehmen". Weiss jemand, ob es steuertechnisch ein Problem geben könnte, wenn ich mich mit meinen Kindern dort anmelde (der Mieter macht mit) und mein mann wäre daheim angemeldet. Eigenmietwert würde da wohl nicht ins Gewicht fallen, wenn ich einen Mietvertrag der Steuererklärung beilegen würde? Oder wie sieht Ihr das?

 
Wenn ich da richtig verstehe, wollt ihr eine Eigentumswohnung kaufen und diese dann vermieten?
Wo wohnt ihr jetzt? Haus, Wohnung, Miete?

Euer Mieter generiert euch Einnahmen für die gesamte Wohnung, welche durch euch zu versteuern sind. Ihr wäret quasi Untermieter von eurem Mieter. - Steuertechnisch dürfte sich das keine Probleme machen.
Da ihr allerdings nur auf dem Papier dort eingemietet sein wollt, gilt dieser Standort nicht als Hauptwohnsitz und dürfte damit auch nicht relevant für die Schulwahl sein.

Gebt ihr vor dort euren Hauptwohnsitz zu haben, so habt ihr (also die Personen, die dort wohnen) auch die Steuerpflicht in der Gemeinde. Da dürfte es schwer werden zu begründen, wieso ihr als Ehepaar gemeinsam veranlagen wollt aber nicht gemeinsam lebt.
FAZIT: Das vorhaben dürfte so wi geplant nicht ganz legal sein.

 
Wohnort und Schulort gleiche politische gemeinde: also gleicher Wohnort, gleicher Steuerort. Bedeutet steuertechnisch Adress-, aber nicht Wohnortswechsel.

Der Eigenmietwert ist üblicherweise geringer als die Marktmiete, zudem kann die Miete nicht vom Einkommen abgezogen werden. Deshalb durchrechnen, ob teilweise Vermietung der Wohnung am besseren Schulort nicht weniger fiskalisches Einkommen generiert.

Die Qualität einer Schule hängt wesentlich nur von einem einzigen Umstand ab: wie gut die Lehrer sind. Das kann man selber kaum beeinflussen.

Wenn man den Kindern zu verstehen gibt, die Schule in die sie gehen sei nicht so gut, dann wird sich das auf ihre Motivation nachteilig auswirken. Folglich nimmt die Leistung ab, und daraus schliesst man dann gern, dass die Schule eben schlecht sei.

 
Dies ist weder für den zivilrechtlichen noch für den steuerrechtlichen Wohnsitz legal. Und steuertechnisch gäbe dies zudem Probleme bei den Abzügen.

Entweder ganz umziehen oder mit den "vermeintlichen" Nachteil leben  - z Füfi und z Weggli gibt es meistens nicht zusammen........

 
Guten Morgen zusammen

Wir überlegen uns, eine Eigentumswohnung zu kaufen im benachbarten Dorf, zu dem wir politisch gehören. Leider gehört unser Weiler schultechnisch in eine andere Gemeinde. Von unserem Wohnort zur Schule ist es ein sehr gefährlicher Schulweg, welcher im Winter nicht ohne ist und dort gerast wird, auch passt uns das Schulsystem nicht (1. - 6. Klasse alle in einem Zimmer, 25 Schüler. In der Oberstufe wird nach dem Modell der "Mosaikschulen" unterrichtet). In der Gemeinde, der wir politisch gehören, werden 1./2. Klasse, 3./4., Klasse, 5./6. Klasse zusammen unterrichtet und der Schulweg ist wesentlich gefahrloser. Leider wurde letztes Jahr der Wechsel zur politischen Gemeinde, zu der wir eigentlich gehören, bei der Schulgemeindeversammlung nicht gestattet.

Frage: Die Wohnung, für die wir uns interessieren, ist derzeit vermietet und wir würden den Mieter "übernehmen". Weiss jemand, ob es steuertechnisch ein Problem geben könnte, wenn ich mich mit meinen Kindern dort anmelde (der Mieter macht mit) und mein mann wäre daheim angemeldet. Eigenmietwert würde da wohl nicht ins Gewicht fallen, wenn ich einen Mietvertrag der Steuererklärung beilegen würde? Oder wie sieht Ihr das?
Wow. Das ist mal eine Idee. Eine Wohnung kaufen, damit die Kinder in eine andere Schule können.
 

 
Dies ist weder für den zivilrechtlichen noch für den steuerrechtlichen Wohnsitz legal.
solange sich alles in der gleichen politischen Gemeinde abspielt, ändert sich am Wohnsitz ja nichts. Die Behörden kontrollieren meines Wissens (noch?) nicht, ob sich Küche und Klo im gleichen Queartier befinden ...

steuertechnisch gäbe dies zudem Probleme bei den Abzügen.
Je mehr Geld hin und her fliesst (z.B. vermieten und als Untermieter zurückmieten), desto teurer wird es in der Regel.

 z Füfi und z Weggli gibt es meistens nicht zusammen........
Manche wollen aber genau das, und noch ein Müntschi von der Bäckersfrau dazu.

 
Hallo zusammen, ich komme leider erst jetzt dazu, zu antworten. Mit der Schule hatten wir schon Gespräche, aber ein Schulortwechsel wird nicht bewilligt. Ich habe meinen Sohn auf Wunsch der Schule abklären lassen und er hat HB. Er ist unterfordert in dieser Schule, die Lehrerin kurz vor der Pension und die ist überfordert mit so einem Kind. Wir wollen das Haus nicht verkaufen, es ist zugleich unser Arbeitsplatz. 

 
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