Abschaffung Dumont-Praxis

Lefthander

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16. Apr. 2008
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Liebe ForumsleserInnen

Gemäss einer Pressemitteilung vom letzten Novmber 07, hat sich der Bundesrat für eine Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen. Würde ja für alle EigenheimkäuferInnen (von bestehenden Liegenschaften) bedeuten, dass allfällige Renovationskosten sofort nach Erwerb von den Steuern abzugsberechtig wären.

Weiss jemand von euch, wie es denn nun tatsächlich damit aussieht? Gilt dies schon für dieses Jahr, gilt dies erst fürs nächste Jahr, oder noch später? Welche Hürden müss(t)en im Parlament noch gemeistert werden?

Wir kaufen im nächsten Jahr ein Haus, welches wir anschliessend gerne renovieren würden...eine Abschaffung dieser Regelung käme uns natürlich entgegen!

Merci für ein Feedback! LG, Lefthander

 
Also wir haben gerade vor eine Woche ein Haus gekauft dass 28 Jahre alt ist. Zustand ist gut, dennoch werden wir wohl nächstes Jahr beginnen einige Sachen zu erneuern. Da ich die Dumontpraxis auch abgeklärt haben wollte, habe ich mich an die zuständige Steuerverwaltung gewandt (Kt.BE) und erhielt folgende Antwort:

"Die Dumontpraxis wird in den ersten 5 Jahren nach dem Erwerb angewendet, wenn die Liegenschaft im Unterhalt vernachlässigt worden ist. Dies ist jedoch nicht immer leicht festzustellen. Indizien dafür können sein: das Alter des Gebäudes, der allgemeine Zustand, die Betragshöhe der Instandstellungsarbeiten im Verhältnis zum Erwerbspreis (1/4 oder mehr des Erwerbspreises), Art und Umfang der Arbeiten (Gesamtsanierung).

Wenn Sie z.b. nur das Bad sanieren, spricht dies allein nicht für die Dumontpraxis. Die Kosten wären somit abziehbar. Sollten aber weitere Unterhaltsarbeiten anstehen, müssten wir weitere Details darüber wissen. "

Es ist also sicher ratsam vor einer Sanierung die zuständige Steuerbehörde zu kontaktieren.

Grüsse

 
Wichtig: Man darf nicht vergessen, Renovationskosten werde steuerlich auch nach Abschaffung der Dumont-Praxis zwischen Wertvermehrend und Werterhaltend unterschieden! Es ist also immer noch viel Streitpotential mit dem Steuerkommissär vorhanden (uns blüht das nächstes Jahr).

Ist nun der Ersatz einer Küche werterhaltend oder wertvermehrend? Darf man deshalb nur die Möbel, den Herd und 80% des Kühlschranks in Abzug bringen? Ist ein Induktionsherd wertvermehrend oder erhaltend? Ich freue mich schon auf die Auseinandersetzungen

 
Dast stimmt! Hier denke ich, kommt es immer auf den jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter an! Unsere Bank hat uns empfohlen bei allfälligen Sanierungen mit den Unterlagen direkt zum Steueramt zu gehen! Und dann beginnen eben diese Diskussionen.... /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Und genau deshalb wäre die gänzliche Abschaffung für viele eine Erleichterung! In einigen Kantonen (z.B. BE) liegt die Praxis noch bei 5 Jahren, in vielen anderen bei 2 Jahren, und in wenigen Kantonen wurde sie ganz abgeschafft!

Ihr kennt in dem Fall auch keinen konkreten, nationalen Abschaffungstermin?

Liebe Iona, liebe Erika, danke für eure Antworten!!

 
Die Aufhebung wurde beschlossen (Bund und Kanton)...doch die entsprechende Gesetzesänderung wurde noch nicht vollzogen.

Somit wird sich das Ganze noch ein bisschen hinziehen..../emoticons/default_rolleyes.gif

 
Dann hoffen wir mal, dass sich die Gesetzesmühlen schnell zu drehen beginnen. Ich bin nicht wirklich ein Politiker und kenne die "Maschinerie Bundeshaus" nicht, demnach die Frage: Ist denn 2009 ein realistischer Zeitrahmen für diese Gesetzesänderung?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn klar wäre per wann die Dumont Praxis fällt wäre das publiziert worden. Alles andere ist Spekulation. Das einzig Richtige wäre wenn generell ein Monat nach Entscheid das umgesetzt wäre - ist aber nicht so. Aber man sieht ja das Entschiede erst nach 5 Jahre umgesetzt werden - und dann erst noch halbherzig. Also bleibt uns nur abwarten. Und ob dann alle Kantone gleich mitziehen ist noch lange nicht gesagt - das Bundesparlament kann ja keinen Kantonalen gesetze anpassen. Also wird es auf Kantonsebene wohl auch noch zu mehr oder weniger Verzögerung kommen.

 
Interessante Mitteilung. Doch bis das Ganze durch ist, könnte es halt schon noch dauern.../emoticons/default_rolleyes.gif

3.09.08

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Abschaffung der Dumont-Praxis auf gutem Weg

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat sich anlässlich ihrer Sitzungen vom 1. und 2. September deutlich mit 10 zu 0 Stimmen dafür ausgesprochen, dass sowohl im Bund als auch in den Kantonen die Dumont-Praxis vollständig und voraussetzungslos aufgehoben werden soll. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst den Entscheid der WAK-S zur vollständigen Abschaffung der Dumont-Praxis, welche Neuerwerber von Liegenschaften steuerlich benachteiligt.

Die Dumont-Praxis kommt heute sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zur Anwendung. Sie besagt, dass Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften, welche in einem offensichtlich vernachlässigten Zustand übernommen worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme renoviert werden, grundsätzlich nicht von den Steuern abgezogen werden können. Dabei werden die neuen Eigentümer gegenüber den bisherigen Eigentümern steuerlich benachteiligt, da die bisherigen Eigentümer die Aufwendungen für werterhaltende Unterhaltsarbeiten uneingeschränkt abziehen können. Der Hauseigentümerverband hat denn auch wiederholt wieder nachdrücklich die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis verlangt.

Der klare Entscheid der WAK-S ist besonders zu begrüssen, hat sich doch zuvor bereits der Nationalrat und der Bundesrat für die vollständige und voraussetzungslose Abschaffung der Dumont-Praxis ausgesprochen. Massgebendes Argument war dabei, dass nur die vollständige Abschaffung mit der Steuerharmonisierung konform ist.

Der Hauseigentümerverband Schweiz erwartet von einer gänzlichen Aufhebung der Dumont-Praxis positive volkswirtschaftliche Impulse, da die steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen würde und Unterhaltsarbeiten daher nicht mehr aus steuerlichen Gründen aufgeschoben werden müssten.

HEV Direktor Ansgar Gmür hebt hervor: „Es ist unbestritten, dass die Dumont-Praxis Renovationen von alter Bausubstanz und Investitionen in den bestehenden Gebäudepark behindert, womit sie letztendlich volkswirtschaftlich schädlich ist. Wegen der Dumont-Praxis werden Unterhaltsarbeiten regelmässig aufgeschoben. Durch die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis wird vor allem auch die rasche Vornahme von energetischen Sanierungen gefördert. Dies kommt gesamten Bevölkerung zugute.“

Der Entscheid der WAK-S ist ein wichtiger Schritt hin zur vollständigen Aufhebung der Dumont-Praxis. Als nächstes kommt das Geschäft in das Plenum des Ständerates. Nach dem zustimmenden Entscheid seiner Kommission ist zu hoffen, dass sich der Ständerat ebenfalls für die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis ausspricht und die entsprechende Gesetzesänderung möglichst

rasch in Kraft treten kann.

Kontakt:

HEV Schweiz (info(at)hev-schweiz.ch),

Patrick Zadrazil, Rechtskonsulent HEV Schweiz Tel 044 / 254 90 20

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20080903-Dumont_Praxis_WAK-S_Medienmitteilung.pdf

 
Tönt ja wirklich gut...Danke für eure Antworten, und hoffen wir auf rasches Handeln der Politiker! /emoticons/default_wink.png

 

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