Genau, wenn die Bank krepiert, wirst Du als Anteilseigner zur Rechenschaft gezogen, verlierst nicht nur das Geld, was Du auf der Bank hast, sondern musst auch noch mitblächen...
Hallo zusammen
Genau, die Nachschusspflicht beträgt maximal CHF 8'000.00. Es ist aber in der ganzen Zeit in der es Raiffeisen Schweiz schon gibt (über 100 Jahre) noch nie ein Mitglied zur Kasse gebeten worden. Sämtliche Raiffeisenbanken zahlen in einen sogenannten Solidaritätsfonds ein der bei einem Konkurs einer Raiffeisenbank zuerst zum tragen kommen würde. Und dieser ist um ein vielfaches höher als er sein müsste. Das Risiko ist also gleich null.
Häufig gewähren die Banken bessere Konditionen wenn man für den Kunden die Hauptbank ist. D.h. wenn er das Lohn- das Spar- und das 3-Säulekonto bei dieser hat.
Der Kunde erwartet, dass die Bank ihm einen Kredit für sein Eigenheim gewährt, dass sie da seine finanziellen Verhältnisse genau kennen will und muss versteht sich meiner Meinung nach von selbst.
Ich arbeite selber bei einer Raiffeisenbank. Glaubt mir, auch ich finde nicht immer alles gut was in der Finanzwelt so abgeht, aber dass eine Bank ihr Kunde kennen muss das verstehe ich schon.
Schliesslich muss auch hier der Weizen vom Spreu getrennt werden und die Bank muss ihre Risiken genau kennen. Was gibt es Schlimmeres wenn sie eine Finanzierung gewährt und dann später die Liegenschaft versteigern muss weil der Kunde nicht mehr zahlen kann. Leider gibt es wohl bei jeder Bank einige Kunden die ihren Verpflichtungen nicht regelmässig nachkommen.
Was ich einfach sagen möchte ist, dass man immer beide Seiten verstehen muss. Übrigens werden auch die eigenen Mitarbeiter genauso "unter die Lupe genommen" wie die Kunden.
In diesem Sinne wünsche ich allen einen wunderschönen Abend.
Liebe Grüsse
Marlene