Hallo Céline,
Kopf hoch! /emoticons/default_wink.png
Ich gehe doch stark davon aus, dass dieser Herr nur seine Rechte bzw. Geschäftsinterressen wahren möchte (falls er diese wieder in Betrieb nehmen möchte, oder verpachten/vermieten möchte) und nichts direkt gegen Euer Bauvorhaben hat!
Also wird man wohl nur "etwas Zeit" verlieren aber doch nicht das ganze Bauvorhaben in Frage stellen.
Ggf. sprecht den Herrn doch direkt an und wenn es sich um die vermutete, vorsorgliche Einsprache handelt, dann kann man ihm evtl. eine passende Zusage machen und er somit seine Einsprüche zurücknehmen. Dann geht es evtl. wieder schneller mit der Baugenehmigung?
Das wird schon noch was mit Deinem Traumhaus, keine Sorge... /emoticons/default_smile.png
Hallo Céline
Wie nahe steht der Pächter der Baukommision oder dem Gemeinderat ?
In landwirtschafts nahen Kreisen (man betreibt keine Landwirtschaft mehr, aber profitiert davon) sind solche Einsprachen gang und gäbe.
Hab selber einschlägige Erlebnisse.
Es wird drüber diskutiert, man kann sich wichtig machen und wenn's der Zufall will gibt's sorgar noch etwas Geld dafür - man rollt ja die "Steine" beiseite und das ist schliesslich Arbeit!!
Einsprache kann grundsätzlich jeder machen. Wenn dann wir meist nur den direkten Anstössern (dem Besitzer des Nachbargrundstücks) Recht gegeben.
Somit die Empfehlung von griff das Gespräch mit dem Besitzer suchen.
Ist dieser mit euch einig wird die Einsprache des Pächters von der Baubewilligungsbehörde abgewiesen.
Die Baukommision oder Gemeinde ist nur das vorberatende Gremium.
Wenn diese den richtigen Schneid haben, weisen sie bereits die Einsprache des Pächters ab !!
Sitzt der Pächter jedoch in selbigem Gremium, habt ihr eine allfällige Terminverzögerung ihm zu verdanken.
Die Baubewilligungsbehörde muss Einsprachen behandeln.
Wenn diese sich keine eigene Meinung bilden können, gibt es einen Augenschein vor Ort.
Die zuständige Person bei der Baubewilligungsbehörde beim Kanton müsste dir jedoch sagen können wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt, das dem Pächter Recht gegeben wird.
Ich schätze mal 5% d.h. es wird abgewiesen.
Dem Pächter könnt ihr auf sein Verhalten ansprechen und ihn fragen was er damit bezwecken will ?
Auge in Auge sieht die Sache manchmal anders aus.
Zuerst jedoch mit dem Besitzer sprechen, danach mit der zuständigen Person bei der Baubewilligungsbehörde und wenn ihr alle Antworten habt, dem Pächter ins Gewissen reden.
Andy