Endlich! - Unser Traumhaus wird Wirklichkeit...

Hallo Céline,

da schließe ich mich Nasche doch gerne an und wünsche Euch 0,00 Einsprachen.. und somit einen baldigen Baubeginn.

 
@nasche & Pfälzer,

Danke für Eure guten Wünsche! Das können wir gebrauchen - wir hoffen nun wirklich inständig, dass wenigstens einmal etwas so läuft, wie wir es uns wünschen...

Ps.: @ Pfälzer: Wegen der grossen Badewanne: ich gebe Dir die Antwort jetzt hier, denn im anderen Thread finde ich sie irgendwie etwas deplaziert /emoticons/default_wink.png: Also, diese Badewanne ist halt so ein Spleen von mir (hinsichtlich eventueller weiterer Hausgeburten /emoticons/default_smile.png). Wir hatten bis jetzt jeweils eine transportable Badewanne (ähnlich der Badepools, die man derzeit im Sommer in fast jedem Garten sieht, nur kleiner) gemietet, die in etwa die selben Ausmasse wie die von mir erwähnte Badewanne hatte. Bei der ersten (sehr, sehr langen Geburt) konnten meine Schwiegereltern ihre Balkontüre unterhalb unserer Mietwanne während zwei Tagen nicht mehr öffnen, weil sich der Balken, auf welchen wir den "Pool" gestellt hatten, durchgebogen hatte /emoticons/default_smile.png. Die zweite Geburt ging dann so schnell, dass meine Schwiegereltern wohl gar nicht dazu kamen, die Balkontür zu öffnen...

Und als wir dann vor der dritten Geburt in unsere jetztige Wohnung umgezogen sind, haben wir mit dem Architekten die Statik angeschaut, um zu schauen, wo wir die Wanne am besten plazieren sollten. Der Architekt riet uns schlussendlich von der Wanne ab und fand, das Risiko sei von ihm aus zu gross. Da ich aber unbedingt wieder im Wasser gebären wollte, setzte ich meinen Kopf (wie meist /emoticons/default_rolleyes.gif) durch und wir stellten die Wanne in unserem Schlafzimmer im zweiten Stock über einem grossen tragenden Balken, ganz am Zimmerrand (also Anfangs Balken) auf. Es gab bei den beiden Geburten in dieser Wohnung keinerlei Schäden (wie vom Architekten befürchtet, z. B. die Glasrückwand in der Küche könnte zerspringen etc.). Von dem her weiss ich schon etwa, was eine solche Masse in einem Holzhaus ausmachen kann...

Aber ich denke, dass diese Badewanne aus zweierlei Gründen sowieso nicht bei uns einziehen wird: aus Platz- sowie aus Budgetgründen /emoticons/default_sad.png. Naja, mal sehen, was die Zukunft noch so bringt... Ist wieder mal etwas lang geworden - sorry!

Nochmals danke an Euch beide und "no e' schöne Obe"!

Céline.

 
Hallo Céline

Eure Einsprachefrist läuft bis zum 13.4. ?

Üblicherweise sind es doch 10 Tage!

Das Bearbeiten der Gemeinde dauert bis zum 13.

Habt ihr schon was gehört von der Gemeinde?

Dein Haustagebuch ist sehr unterhaltsam.

Andy

 
Nachdem ich in den letzten zwei Nächten fast nicht schlafen konnte vor lauter Vorfreude auf und Ideen für die bevorstehende Bemusterung (wir hatten am Dienstag eine Besprechung mit unserem Projektleiter, und da wurde uns mitgeteilt, dass wir unser Haus bis in fünf Wochen bemustert haben sollten, damit sie dann die endgültigen Pläne für die Fertigung machen könnten), haben wir heute (naja, ist jetzt auch schon gestern) wieder mal einen Dämpfer bekommen: am Vormittag fand ich im Briefkasten ein Couvert unserer Gemeinde und freute mich schon darauf, die provisorische Baubewilligung erhalten zu haben. Doch beim Öffnen des Couverts zeigte sich, dass es um das Gegenteil geht: es war ein Bericht der Gemeinde, dass gegen unser Bauvorhaben zwei Einsprachen eingegangen sind - von ein und derselben Person. Einmal in der Rolle des Pächters des Stalles vom Nachbarhaus (welches dem Landverkäufer gehört) und einmal in der Rolle des Präsidenten der Käsereigenossenschaft, welcher die benachbarte Käserei (welche aber nicht mehr benutzt wird) gehört.

So langsam glaube ich wirklich, dass sich die Welt gegen unseren Traum vom Haus verschworen hat! Wir sind wirklich ziemlich zuversichtlich gewesen, dass gegen unser Bauvorhaben keine Einsprache eingehen wird - von den Nachbarn sind unseren Haus gegenüber alle positiv eingestellt und auch sonst erhielten wir aus der Gemeinde sehr viele positive Reaktionen auf unser Baugesuch. Immer wieder hörte ich: "Wer soll schon etwas gegen Euer Vorhaben haben?" Und nun macht einer, der von unserer Parzelle weit weg wohnt, Einsprache /emoticons/default_additional/201.gif.

Mein Mann hatte heute abend noch HV des Ortsvereines und als er da beim gemütlichen Teil die neueste Entwicklung unseres Projektes mitteilte, reagierten die anderen doch recht erstaunt. Einer sagte ihm, dass es einfach unglaublich sei: da wolle schon (endlich wieder einmal) eine junge Familie in der Gemeinde bleiben und sogar ein Haus bauen, und dann versuche doch wirklich jemand, dies zu verhindern...

Naja, ich habe heute (oder eben gestern) nachmittag dann unseren Projektleiter angerufen und ihm die neuesten Entwicklungen mitgeteilt. Er war auch nicht gerade erfreut darüber und tönte auch sehr erstaunt. Morgen (äh heute) wird mein Mann ihm die Einsprachen vorbeibringen und unser Projektleiter wird sich dann zusammen mit dem Architekten, welcher auch die Baueingabe begleitet hat, der Sache annehmen.

So wird es wohl eine weitere Verschiebung der Termine nach hinten geben - nachdem ich mich an der Besprechung letzten Dienstag schon mit dem Gedanken anfreunden musste, den Einzugstermin weitere zwei Monate nach hinten zu verschieben (dies wäre Anfang November gewesen, doch nun können wir froh sein, wenn wir Weihnachten im neuen Haus feiern können /emoticons/default_sad.png). Ich glaub es einfach nicht... Und dies in meiner Situation, wo ich es in unserer derzeitigen Wohnsituation fast nicht mehr aushalte, seit einigen Monaten schon körperliche Beschwerden habe und mich einzig mit dem Gedanken über den Tag rette, dass ich es in einem halben Jahr geschafft haben werde.

@wellingtonia:

Zunächst mal ganz herzlichen Dank für Deinen lieben Gästebucheintrag!

Also, im Verfahrensprogramm, das wir nach Eingabe unseres Baugesuches von der Gemeinde erhalten haben, steht: "Publikation/Auflage 12./19.03.09 im Amtsanzeiger" und "Einsprachefrist bis 13.04.2009" was von mir aus gesehen einer Einsprachefrist von einem Monat entspricht. Aber vielleicht verstehe ich dies falsch?

So, das musste ich einfach noch schnell loswerden... Nun werde ich versuchen, wieder mal eine Nacht zu schlafen (ich habe aber irgendwie das Gefühl, dass mir das nicht gelingen wird, wenn auch nicht aus demselben Grund wie in den vergangenen zwei Nächten).

Guet Nacht

Céline.

 
Hallo Céline

Das tut mir aufrichtig leid für euch...in solchen Situationen sage ich mir immer wieder, dass ein solcher Rückschlag meistens auch etwas gutes an sich hat, was natürlich im Moment nicht ersichtlich sein wird.

Von meiner Seite, Kopf hoch und nie den Mut verlieren, der kurvige Weg führt ebenfalls zum Ziel!

Gruss, Mäge

 
Hallo Céline,

Kopf hoch! /emoticons/default_wink.png

Ich gehe doch stark davon aus, dass dieser Herr nur seine Rechte bzw. Geschäftsinterressen wahren möchte (falls er diese wieder in Betrieb nehmen möchte, oder verpachten/vermieten möchte) und nichts direkt gegen Euer Bauvorhaben hat!

Also wird man wohl nur "etwas Zeit" verlieren aber doch nicht das ganze Bauvorhaben in Frage stellen.

Ggf. sprecht den Herrn doch direkt an und wenn es sich um die vermutete, vorsorgliche Einsprache handelt, dann kann man ihm evtl. eine passende Zusage machen und er somit seine Einsprüche zurücknehmen. Dann geht es evtl. wieder schneller mit der Baugenehmigung?

Das wird schon noch was mit Deinem Traumhaus, keine Sorge... /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Mäge,

Danke für Deine Aufmunterung /emoticons/default_smile.png!!! Ja, grundsätzlich habe ich dieselbe Einstellung wie Du... Aber nach bisher xxx (ungezählten, aber vielen) Rückschlägen in unserer Geschichte vom eigenen Zuhause habe ich dennoch gerade etwas Mühe, mich nun schon wieder "geschlagen" zu geben und weiterhin zu warten in der für mich schon seit Jahren fast unzumutbaren Wohnsituation. Und das nur, weil einer uns (oder wohl eher mir) den Meister zeigen will. Ich habe da nämlich so einen Verdacht, weshalb es zu diesen Einsprachen gekommen ist: ich bin seit knapp einem Jahr in der Schulkommission (und habe da das Sekretariat übernommen) und musste kürzlich im Namen der Schulkommission und des Gemeinderates einen Brief an den jetztigen Einsprecher schicken. Und dieser Brief war vermutlich nicht im Sinne des Empfängers... Dafür kann ich aber schliesslich nichts, ich habe nur meine Arbeit getan.

Ich hoffe immer noch fest, dass diese dauernden Verzögerungen etwas Gutes für uns haben werden. Aber bis jetzt habe ich leider noch nicht viel davon bemerkt - eher im Gegenteil (körperliche Beschwerden, schlaflose Nächte etc.). Gerade jetzt hatte unser Projekt endlich etwas rund zu laufen begonnen - darüber hatte ich mich so gefreut! War eine kurze Freude, aber immerhin eine Freude.

Nochmals danke und sorry für mein Gejammere, aber ich habe gerade eine etwas pessimistische Phase, obwohl ich sonst eher eine Optimistin bin /emoticons/default_wink.png.

Nochmals "Guet Nacht"

Céline.

 
Hallo Pfälzer,

Da war ich gerade am Antworten an mpaxx, als Du Deinen Beitrag gepostet hast...

Wie ich Mäge schon geschrieben habe, gehe ich eher davon aus, dass es eine Retourkutsche gegen mich ist wegen diesem Brief. Von Geschäftsinteressen gehe ich nun mal aufgrund der derzeitigen hiesigen vertrackten (Käse- und Milch-) Situation nicht aus. Zumal auch überhaupt nichts in diese Richtung in der Begründung steht... Diese Einsprache aus Sicht der Käserei macht mir aber sowieso weniger Sorgen, da die Situation, wie er sie in der Begründung geschrieben hat, gar nie eintreten wird (vor einigen Wochen hatten wir mal erwogen, die Baustellenzufahrt eventuell über den Vorplatz der Käserei zu ziehen, was nun aber ziemlich sicher nicht der Fall sein wird). Aber in der anderen Einsprache hat er einen Ton angeschlagen, der mich nicht gerade auf eine einfache und baldige Einigung hoffen lässt (Gutachten werden verlangt, sonst geht es weiter vor den Richter). Und das nur wegen einer Jauchegrube!

Ja, eigentlich könnte ich schon sagen: was sind ein paar Wochen bzw. Monate mehr? Aber wenn man sich seit gut acht Jahren nichts sehnlicher wünscht, als hier endlich wegzukommen und endlich in Ruhe leben zu können ohne ständig kritisiert, angegriffen und ausgebootet zu werden, jeden Tag x-mal zu "fühlen", ob die Mitbewohner gerade eher ruhig oder angriffig gesinnt sind und für jeden Schritt, den man sich draussen bewegt, vorher genau zu überlegen, ob alles den verlangten Normen entspricht, sind einige Wochen oder Monate eben eine lange Zeit /emoticons/default_mad.png.

Liebe Grüsse

Céline.

 
Hallo Céline,

nun dann sieht die Situation etwas anders aus, aber wenn dies mit dem Käserei-Vorplatz gegessen ist, dann bleibt, zumindest hauptsächlich, die berühmte Jauchegrube übrig?

Handelt es sich dabei um seine, bzw. die von den angemieteten Räumlichkeiten des Grunstücksverkäufers? Oder um eine alte, frühere, welche auf Deinem Grundstück liegt?

Wenn es sich um seine, gemietet handelt, kann er dann überhaupt eine Einsprache machen? Das Bauteil bzw. das Grundstück auf welchem diese steht, ist ja nicht sein Eigentum!

Trotzdem, wenn es auch blöd kommt, wenn Du/Ihr die Zeit minimieren wollt, wird man ggf. um ein Gespräch nicht umhin kommen. Natürlich kannst Du auch das Eingreifen des Architekten abwarten, aber ich würde, ggf. auch parallel, das Gespräch mit dem lieben Zeitgenossen suchen. Ein Versuch ist es zumindest wert, meinst Du nicht?

Was kann dabei passieren? Notfalls stellt er auf stur, dann bleiben die üblichen Zeiten bestehen. Wenn er aber einlenken würde, dann könnte man eben die für Dich so wertvolle Zeit sparen.

 
Guten Morgen Céline

Ich hoffe, Du konnstest nun trotzdem noch ein paar Stunden schlafen! So ein Mist mit der Jauchgrube... leider kenne ich mich da nicht aus, warum man wegen einer Jauchgrube Einsprachen machen kann. Es tut mir leid für Euch, dass es nun zu Verzögerungen kommt. Wir hatten zwar keine Einsprachen aber auch ich kann ein Lied von Verzögerungen singen. Angefangen hat es, dass der Nachbar ein Näherbaurecht (es ging um einen halben Meter) nach 7 Wochen Überlegen UND X-maliges Nachragen von unserer Seite, dann doch nicht zugestimmt hat. Daraufhin mussten wir das ganze Projekt ändern, das Haus drehen, einen Quergiebel einbauen usw. Weil wir dann so spät dran waren, fand unser GU keinen Baumeister mehr und nun sind wir zwar im Endspurt aber immer noch nicht eingezogen obwohl der Einzugstermin ursprünglich der 1. März hätte sein sollen. Nun wird es Mitte Mai oder gar Anfang Juni....

Nicht aufgeben und nicht verzweifeln! Es kommt schon gut! Ganz sicher - ich war manchmal auch am Verzweifeln und habe mir einfach verboten aufzugeben und habe weitergekämpft obwohl es manchmal wirklich aussichtslos erschien.

Fixiere Dich nicht auf das halbe Jahr - denke, dass nun alles ins Rollen gebracht wird, dass ihr Euer Traumhaus bekommt. Und das bekommt ihr ganz sicher! Dass es nur noch eine Frage der Zeit ist und dass diese Situation garantiert ein Ende haben wird. Dazu wird ja nun alles unternommen! Wie in einem Job, den man hasst. Kaum hat man eine neue Stelle und die Kündigung unterschrieben, findet man die letzten 3 Monate gar nicht mehr so schlimm... /emoticons/default_smile.png

Und weisst Du was? Uns gefällt das Haus heute viel besser als vor der Projektänderung! Beinahe bin ich dem zukünftigen Nachbarn dankbar, dass er das Näherbaurecht nciht bewilligt hat /emoticons/default_ohmy.png.

Ich denke, am besten ist es, das Gespräch mit demjenigen zu suchen, welcher die Einsprachen macht. Manchmal steckt etwas ganz anderes dahinter als der eigentliche Grund (vielfach Neid oder Missgunst). Und je mehr Du von ihm weisst, warum er die Einsprache gemacht hat, desto besser kannst Du auf ihn reagieren, resp. das Richtige unternehmen. Diese Informationen kannst Du dann richtig (resp. eben gegen ihn) verwerten.

Ich drücke Euch ganz fest die Daumen!

Liebe Grüsse vom Bäröschli

 
Hallo Solmare

Entschuldige die dumme Frage: Habe ich da was verpasst? Ich finde keinen Hinweis auf eure (berühmte??) Jauchegrube. Worum geht es da???

Grüessli

Chris

 
Meine Lieben,

Zunächst mal danke vielmals für Eure Antworten und Aufmunterungen /emoticons/default_additional/115.gif!

Ich habe mittlerweile ein paar Stunden ziemlich erholsamen Schlaf hinter mir - finde aber das Ganze noch immer ziemlich zum /emoticons/default_additional/48.gif.

Also, die Jauchegrube: die steht auf dem Grundstück des Nachbarn, ziemlich nahe an der Grenze zu unserem Grundstück (Abstand einige wenige Meter). Es ist eine neue, betonierte und gedeckte Grube, von welcher ich bisher noch nie Emissionen wahrgenommen habe. Und dass es im Falle, dass sie die Jauche austragen, dann mal stinkt, das weiss ich bestens. Schliesslich haben unsere Nachbarn hier ihre Jauchegrube auch ganz in der Nähe unseres Hauses und lieben es, die Jauche im Sommer fast jeden Abend umzurühren /emoticons/default_wink.png. In den letzten, sonnigen Tagen haben unsere derzeitigen Nachbarn auch wie wild Jauche umhergeführt, und es hat entsprechend gerochen. Daran bin ich gewohnt und kann damit auch bestens leben - schliesslich sind wir hier auf dem Land!

Nun ist es laut dem Einsprachetext scheinbar so, dass laut irgendeinem Landwirtschaftsgesetz neu zu bauende, landwirtschaflich genutzte Bauten einen gewissen Mindestabstand zu bestehenden Wohngebäuden haben müssen. Der Einsprecher hat nun diese Situation gerade umgekehrt und zieht den Schluss daraus, dass neu zu erstellende Wohnbauten einen Mindestabstand zu bestehenden landwirtschaftlich genutzten Bauten haben müssten (eben wegen Geruchs- und Lärmemissionen)... Naja, soweit kann ich ja noch einigermassen folgen und gehe auch davon aus, dass man diese Tatsache mit einem gegenseitig unterschriebenen Schriftstück regeln könnte. Doch nun beharrt er (als Pächter) darauf, dass es diesbezüglich einen Grundbucheintrag auf unserem Grundstück gibt... Kann er das überhaupt (in der Rolle als Pächter) /emoticons/default_confused.png? Und gegen diesen Grundbucheintrag sträube ich mich - zumal ja der ganze Aufwand (und auch die Last auf dem Grundstück) wohl wieder zu unseren Lasten gehen würde. Unser Projektleiter meinte gestern am Telefon auch, dass der Einsprecher als Pächter wohl nicht das Recht habe, einen Grundbucheintrag zu erwirken, er war sich aber auch nicht sicher.

Mein Mann hatte ja eh vor, sich mit Herrn xxx in den nächsten Tagen noch zu treffen (auch, weil wir Trinkwasser- und ARA an einem Schacht auf dem Käsereivorplatz anschliessen müssen (was heisst, den bestehenden Asphalt des Vorplatzes in diesem Bereich aufzureissen und anschliessend neu zu machen - vielleicht ist das dann den Herren auch nicht genehm?), und er das mit den Genossenschafts-Vertretern noch genau anschauen wollte). Bei diesem Treffen wird er dann die Eisprache auch zum Thema machen...

Hoffentlich habe ich hiermit Eure Fragen beantwortet - nun sollte ich mich auf den Weg in die Küche machen...

Liebe Grüsse

Céline.

 
Hallo Celine

Jetzt verstehe ich, vielen Dank. Ich dachte schon, ihr wolltet eine Jauchegrube bauen - wofür auch immer.... /emoticons/default_biggrin.png

Als Pächter kann er sicher keine Einsprache machen. Wenn wir davon ausgehen, dass der Herr xxx in der Gemeinde Grundeigentum besitzt, dürfte er wohl "berechtigt" sein - abgesehen davon, ob es etwas bringt.

Ich würde auch mal mit dem Bauamt der Gemeinde sprechen. Falls was dran wäre mit den nicht eingehaltenen Abständen, hätte wohl die Gemeinde das Projekt auch nicht bewilligt (ich gehe davon aus, dass die Gemeinde das Projekt genehmigt hat, sonst hätte ja eine Auflage gar keinen Sinn).

M.E. kann nur der Eigentümer einen Grundbucheintrag fordern.

Grüsse Chris

 
Hallo solmare,

Ich sehe das wie griff. Ein Pächter hat aus dem Pachtvertrag lediglich vertragliche (sog. obligatorische) Ansprüche gegenüber seinem Verpächter (der, wenn ich Dich richtig verstanden habe, der Verkäufer Eures Baulands ist). Sofern die Tatsache, dass ein Wohnhaus direkt neben der Immissionsquelle Jauchegrube zu stehen kommt, dazu führt, dass der Pächter den Pachtgegenstand nicht mehr vertragsgemäss nutzen kann, muss er gegen den Verpächter rechtliche Schritte einleiten (z.B. Schadenersatzklage).

Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit kann, falls überhaupt, nur vom Eigentümer der Nachbarparzelle (dem Verpächter) verlangt werden, da eine Grunddienstbarkeit eine Duldungspflicht des jeweiligen Eigentümer des sog. "belasteten Grundstücks" (sprich: von Euch) gegenüber dem Eigentümer des sog. "berechtigten Grundstücks" (sprich: gegenüber dem Verpächter) begründet. Dem Pächter fehlt dazu die sog. "Aktivlegitimation" (sorry für die vielen juristischen Begriffe).

Ich würde empfehlen, dass Ihr zum Gespräch mit dem Pächter auch den Verpächter einlädt. Dieser hat nämlich guten Grund, seinen Pächter wieder "auf den richtigen Weg" zu bringen: Falls nämlich tatsächlich aufgrund des erwähnten Landwirtschaftsgesetzes ein gewisser Mindestabstand zwischen der Immissionsquelle (Jauchegrube) und einem Wohnhaus zwingend vorgeschrieben wäre, hätte der Verpächter in seiner Eigenschaft als Verkäufer Eures Landes das Problem, dass er Euch gegenüber für einen Sachmangel (fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks aufgrund öfentlich-rechtlicher Baubeschränkungen gelten als sog. Sachmängel) geradestehen müsste. Ich würde Euch empfehlen, den Verpächter schriftlich von der Einsprache des Pächters in Kenntnis zu setzen, unter Hinweis, dass Ihr Euch im Falle einer Gutheissung der Einsprache die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verpächter (in seiner Eigenschaft als Verkäufer Eurer Parzelle) vorbehaltet.

Gruss

mischa

 
Falls nämlich tatsächlich aufgrund des erwähnten Landwirtschaftsgesetzes ein gewisser Mindestabstand zwischen der Immissionsquelle (Jauchegrube) und einem Wohnhaus zwingend vorgeschrieben wäre, hätte der Verpächter in seiner Eigenschaft als Verkäufer Eures Landes das Problem, dass er Euch gegenüber für einen Sachmangel (fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks aufgrund öfentlich-rechtlicher Baubeschränkungen gelten als sog. Sachmängel) geradestehen müsste.
Ui, da wäre ich vorsichtig!!! Die Immissionsquelle (Jauchegrube) war wohl schon vor dem Grundstückkauf durch Celine vorhanden und bekannt. Es kann kaum die Aufgabe des Verkäufers sein, den Käufer oder GU oder wen auch immer auf gesetzliche Grenzabstände hinzuweisen. Diese Abklärungen zu treffen und (in diesem Fall das Haus entsprechend zu planen) obliegt dem Käufer. Im vorliegenden Fall (Kenntnis aller Fakten) dürfte eine Klage auf Gewährleistung wohl kaum erfolgreich sein.

Aber das ist ja auch nicht im Sinne von Celine. Mit dem Verkäufer scheint es ja auch keine Probleme zu geben.

Ich würde zuerst (ausser mit dem Bauamt) mit dem Verkäufer = Eigentümer der Nachbarliegenschaft mit Jauchegrube das Gespräch suchen.

Grüsse Chris

 
Sali Griff,

Da bin ich nicht Deiner Meinung. Zwar war die Jauchegrube bekannt, nicht aber zwingend deren rechtliche Auswirkung (wobei ich meine Zweifel habe, ob das anwendbare Landwirtschaftsgesetz hier überhaupt greifen würde).

Es ist zwar richtig, dass Kenntnis eines Mangels die Gewährleistung ausschliesst (Art. 200 Abs. 1 OR). Vorausgesetzt ist aber positive Kenntnis, und diese liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst vor, wenn der Käufer die volle Bedeutung und Auswirkung des Mangels in sachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erkannt hat. Dazu gehört auch die Kenntnis, dass durch den Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Kaufsache beeinträchtigt wird (BGE 66 II 137). Das dürfte hier kaum der Fall sein.

Art. 200 Abs. 2 OR erfasst sodann die Mängel, die der Käufer bei gewöhnlicher Sorgfalt hätte kennen müssen. M.E. ist es aber einem Laien in einem ländlichen Gebiet, wo Jauchegruben und Misthaufen z.T. auch in besiedelten Gebieten vorkommen, nicht zuzumuten, nach Rechtsquellen zu suchen, welche seine Bautätigkeit allenfalls behindern könnten.

Gruss,

mischa

 
Hoi Mischa

Du bist ja ziemlich bewandert in Rechtsfragen. Arbeitest du in diesem Gebiet? /emoticons/default_smile.png

Ich stimme dir zu, dass ein Laie mit dieser Frage überfordert ist. Da kommt aber m.E. dem Spezialisten, sprich Architekten und Planer die Verantwortung zu, sich darum zu kümmern. Schliesslich ist dieser auch (meiner Ansicht nach) auch für die korrekte Einhaltung der Grenzabstände, Firsthöhen etc zuständig, da auch hier der Laie meist überfordert ist. Oder habe ich da wieder eine "heile-Welt-Ansicht"? /emoticons/default_rolleyes.gif

Grüsse Chris

 
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Hui, da wurde ja mächtig viel geschrieben auf mein letztes Posting! Und da ich heute (also eigentlich gestern) einige Zeit im Büro verbracht habe, um Stellungnahmen bezüglich der Einsprachen zu verfassen, war ich um die vielen Informationen sehr dankbar! MERCI!!!

Ja, ich habe nun mal zwei Stellungnahmen geschrieben (wie es von der Gemeinde verlangt wurde). Diese habe ich unserem Projektleiter mal gemailt, damit er sie morgen lesen kann...

Natürlich müssen wir uns auch noch für ein Gespräch bei Herrn xxx melden, womit hoffentlich das Gröbste aus der Welt geschafft werden kann. Mein Mann hat am Samstag abend noch mit dem Schwiegersohn unseres Landverkäufers gesprochen. Der Schwiegersohn lebt im Bauernhaus des Landverkäufers und kennt somit den Pächter des Stalles recht gut. So, wie er die Situation einschätzt, geht es dem Einsprecher schon darum, allfälligen späteren "Stürmereien" wegen Geruchs- und Lärmemissionen vorzubeugen. Allerdings finde ich einfach, dass man dies auch anders hätte regeln können. Denn nun wird ein von mir aus gesehen mühsames Behörden-Hin-und-Her mit viel Schriftverkehr etc. nötig, welches einfach zeit- und nervaufreiben ist. Naja, ist wieder mal ein weiterer eventuell unnötiger Schritt, den wir auf dem Weg zu unserem Traumhaus gehen müssen.

@griff:

Neinein, natürlich wollten wir keine Jauchegrube bauen - wir wohnen und bauen zwar in einem "Chrache" im Emmental - aber auch hier kennen wir schon die ARA /emoticons/default_smile.png.

Natürlich werde ich Euch über den weiteren Verlauf informieren... (Bin ja selber gespannt!).

Liebi Grüess u guet Nacht

Céline.

 
Hallo Céline,

Kopf hoch! /emoticons/default_wink.png

Ich gehe doch stark davon aus, dass dieser Herr nur seine Rechte bzw. Geschäftsinterressen wahren möchte (falls er diese wieder in Betrieb nehmen möchte, oder verpachten/vermieten möchte) und nichts direkt gegen Euer Bauvorhaben hat!

Also wird man wohl nur "etwas Zeit" verlieren aber doch nicht das ganze Bauvorhaben in Frage stellen.

Ggf. sprecht den Herrn doch direkt an und wenn es sich um die vermutete, vorsorgliche Einsprache handelt, dann kann man ihm evtl. eine passende Zusage machen und er somit seine Einsprüche zurücknehmen. Dann geht es evtl. wieder schneller mit der Baugenehmigung?

Das wird schon noch was mit Deinem Traumhaus, keine Sorge... /emoticons/default_smile.png
Hallo Céline

Wie nahe steht der Pächter der Baukommision oder dem Gemeinderat ?

In landwirtschafts nahen Kreisen (man betreibt keine Landwirtschaft mehr, aber profitiert davon) sind solche Einsprachen gang und gäbe.

Hab selber einschlägige Erlebnisse.

Es wird drüber diskutiert, man kann sich wichtig machen und wenn's der Zufall will gibt's sorgar noch etwas Geld dafür - man rollt ja die "Steine" beiseite und das ist schliesslich Arbeit!!

Einsprache kann grundsätzlich jeder machen. Wenn dann wir meist nur den direkten Anstössern (dem Besitzer des Nachbargrundstücks) Recht gegeben.

Somit die Empfehlung von griff das Gespräch mit dem Besitzer suchen.

Ist dieser mit euch einig wird die Einsprache des Pächters von der Baubewilligungsbehörde abgewiesen.

Die Baukommision oder Gemeinde ist nur das vorberatende Gremium.

Wenn diese den richtigen Schneid haben, weisen sie bereits die Einsprache des Pächters ab !!

Sitzt der Pächter jedoch in selbigem Gremium, habt ihr eine allfällige Terminverzögerung ihm zu verdanken.

Die Baubewilligungsbehörde muss Einsprachen behandeln.

Wenn diese sich keine eigene Meinung bilden können, gibt es einen Augenschein vor Ort.

Die zuständige Person bei der Baubewilligungsbehörde beim Kanton müsste dir jedoch sagen können wie hoch die Wahrscheinlichkeit liegt, das dem Pächter Recht gegeben wird.

Ich schätze mal 5% d.h. es wird abgewiesen.

Dem Pächter könnt ihr auf sein Verhalten ansprechen und ihn fragen was er damit bezwecken will ?

Auge in Auge sieht die Sache manchmal anders aus.

Zuerst jedoch mit dem Besitzer sprechen, danach mit der zuständigen Person bei der Baubewilligungsbehörde und wenn ihr alle Antworten habt, dem Pächter ins Gewissen reden.

Andy

 
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