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Sonnenblume
Guest
Genau das ist der Fall, es gibt Kantone welche den Abzug von Baukreditzinsen oder Hypozinsen während der Bauzeit ausdrücklich erlauben. Das hat nichts mit den Beamten zu tun, denn die halten sich ans Gesetz mehr nicht.Genau: und ob die Zinsen nun "Baukredit" oder "Hypothekarzinsen" genannt werden, ist völlig egal.
Das schliesst aber nicht aus, dass in einigen Kantonen durch die Steuerbeamten auch andere Vorgehensweisen toleriert werden.
Im Kt. FR ist klar, dass Zinsen während des Baus nicht abgezogen werden können. Eben wie Mike sagt: Sobald ein Eigenmietwert versteuert werden muss, können auch die Zinsen (für ein Wohnobjekt) abgezogen werden.
Martin
Beim Googeln habe ich nun doch noch eine Zusammenstellung der Kanotne gefunden:
Quelle: https://entry.credit-suisse.ch/csfs/p/b2c/de/hypo_fin/hypotheken/steuer_recht/steuern/media/pdf/detailinfo_immobesitz.pdf
In einigen Kantonen werden die Baukreditzinsen zu den Anlagekosten gezählt und sind somit bei
der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig (Kantone AI, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, OW, UR,
VD und Bund; ZH nur für Liegenschaften im Geschäftsvermögen). Bei einem späteren Verkauf
werden zur Berechnung des Grundstückgewinns die Anlagekosten vom Verkaufserlös abgezogen.
In anderen Kantonen können die Baukreditzinsen als Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen in
Abzug gebracht werden (Kantone AG, AR, NW, VS; und ZH nur im Bereich des Privatvermögens).
In einigen wenigen Kantonen besteht wiederum ein Wahlrecht, die Baukreditzinsen vom
Einkommen abzuziehen oder beim Verkauf an die Anlagekosten anrechnen zu lassen (BE, BL, und
GR; SZ nur für Liegenschaften des Privatvermögens).
Da das Dokument kein Datum hat sind Änderungen möglich.
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