Projekt Bauernhaus startet...

baufux

New member
01. Nov. 2016
23
7
3
Hallo Zusammen

Seit einiger Zeit bin ich hier im Forum im Lesemodus unterwegs. Langsam aber sicher steuere ich nun auf ein Bauprojekt zu, was mich nun veranlasst den Schreibmodus zu aktivieren.

Meine Frau und ich können falls nichts schief läuft aus familiären Besitz ein Bauernhaus im Kanton Luzern übernehmen. Es handelt sich um ein ca. 100 Jahre altes Objekt Haus und Scheine zusammengebaut. Unsere Vorstellung ist es das Haus abzureissen und neu zu bauen. Die Grundfläche und Gebäudehöhe sind grosszügig und somit genügend Gebäudevolumen vorhanden. Eine Renovation können wir uns aufgrund des schlechten Zustandes des Objektes weniger vorstellen.

Da wir den Hof nicht landwirtschaftlich nutzen und sich das Objekt in keiner Bauzone befindet handelt es sich um Zonenfremdes bauen. Weiter haben wir noch keine klare Vorstellung was wir mit der sehr grossen angebauten Scheune machen sollen, diese ist nicht gerade Baufällig aber halt auch schon in die Jahre gekommen.

Im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) sowie in der Wegleitung des Kanton Luzerns über zonenfremdes Bauen finde ich nur Beispiele um wieviel m2 man ein Objekt erweitern darf. Wie sieht es aus mit der Verkleinerung eines Ökonomiegebäudes aus, ist dies erlaubt?

Weiter brauchen wir eine Machbarkeitsstudie, Vorprojekt wo uns aufzeigt was mit unserem Budget möglich ist. Kann da ein "normales" Architekturbüro kompetent beraten oder müssen wir jemand suchen der auf Landwirtschaftliche Objekte spezialisiert ist? Kann mir evt. jemand aus diesem Forum eine Empfehlung abgeben (Kanton Luzern).

Gruss baufux

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo und willkommen baufux

Damit habe ich leider keine Erfahrung, aber ich wollte dir trotzdem etwas mit auf den Weg geben. Mein Bruder wollte im Aargau ein altes Bauernhaus mit angebauter Scheune abreissen lassen und ein neues Haus bauen, aber das wurde nicht bewilligt. Gut, das Gebäude liegt auf einer Grenze zu einer Schutzzone, was seinen Fall vermutlich noch erschwert hat. In seinem Fall wurde von der Gemeinde das OK gegeben und der Kanton hat es dann abgelehnt. Bevor ihr viel Zeit, Geld und Aufwand in das Projekt steckt, klärt mit allen Stellen ab, ob ein Abriss und Neubau bewilligt wird. Ich wünsche dir gutes Gelingen! :-D

Gruss

Mungi

 
Kann das was Mungi schreibt nur unterstützen.

Macht euch zuerst schlau was möglich ist und was nicht.

Ist von Kanton zu Kanton verschieden, wahrscheinlich gilt das auch für Gemeinden.

Gerade in Landwirtschaftszonen sind die Gesetze strenger geworden.

 
****Mir ist klar, dass der folgende Vorschlag einen allgemeinen Aufschrei hervorrufen wird  :mrgreen:  ***

Dennoch: Wie wäre es, wenn du dich mit dem Innerschweizer Heimatschutz in Verbindung setzt? Eine unverbindliche Anfrage kostet erst mal nichts und klärt vielleicht schon auf, ausserdem kann man sich informieren, wo Fachleute mit entsprechenden Erfahrungen zu finden sind.

Vorausgesetzt, dein Widerwille ist nicht zu gross und du bist nicht erpicht auf Auseinandersetzungen: Wenn ein Vorhaben heikel ist, ist nicht selten die Zusammenarbeit mit dem ärgsten Gegner die beste, bevor Fronten entstehen, die das Bauen verlängern und verteuern.

Es gibt dazu vom IHS auch eine Broschüre zu Bauten ausserhalb der Bauzonen.

 
darf man da mal Bilder sehen vom alten Haus, Scheune und Co...

Was ungepflegt ausschaut muss noch lange nicht Baufällig sein....

 
Im Kanton Thurgau wäre ein solches Projekt nicht möglich. Als Nichtlandwirt ist ein bauen in der Landwirtschaftszone (ausserhalb Baugebiet) praktisch unmöglich. Bitte kläre dies zuerst ab bevor Du Geld in ein solches Projekt investierst. 

 
  • Like
Reaktionen: Susann
Danke für eure Überlegungen und Anmerkungen zu meinem Beitrag. Hier meine Antworten dazu:

@Mungi

Unser Objekt ist nicht Schützenswert und befindet sich in keinem Ortsbildschutz.

@Susann

Danke für den Link zur Broschüre des IHS diese habe ich noch nicht gekannt, es gibt sicher sinnvolle Überlegungen und Ansätze darin. Nur möchte ich das Projekt nicht teuerer gestalten als notwendig und so werde ich den Kontakt zum IHS kaum suchen...

@Andreas

Da noch nichts konkret ist und wir auch noch nicht Besitzer des Objektes sind kann ich noch keine Bilder präsentieren. Eine Renovation wäre wohl annähernd so teuer wie ein Erastzneubau, da die Gebäudehülle sowie die ganze Haustechnik komplett saniert werden müssen. Weiter entspricht das Raumkonzept nicht mehr den heutigen Anforderungen.

@carlitocastro

Seit dem revidierten Raumplanungsgesetz per 1. Nov. 2012 dürfen Bauernhäuser ausserhalb der Bauzone welche vor 1972 von Bauern bewohnt waren umgebaut, abgebrochen und wieder aufgebaut werden. https://www.law-news.ch/2012/10/teilrevision-raumplanung-landwirtschaftliche-wohnbauten Ich keine in derselben Gemeine wo unser Objekt steht zwei vergleichbare Fälle wo die Häuser von den Nachkommen die nicht landwirtschaftlich tätig neu aufgebaut wurden.

Die Wegleitung des RAWI Luzern (ab Seite 22) sagt schon relativ klar was man darf und was nicht. "Der Wesensgleichheit, Gestaltung und Eingliederung in das Landschaftsbild ist besondere Beachtung zu schenken." Diese Auslegung wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt und benötigt einen erfahrenen Architekten.

Im März prüfen wir mit einem Notar welcher spezialisiert ist auf die Übertragung von Landwirtschaftlichem Grundeigentum ob für uns der Kauf des Objekts mit Abparzellierung des Landwirtschaftslands möglich ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir haben auch ein altes Bauernhaus mit ziemlich Gebäudevolumen. Wenn es irgendwie geht, würde ich die Scheune stehen lassen. Wir haben auch so ein Unding von Scheune. Wenn Du so ein Gebäude hast und es später mal ausbauen möchtest, musst Du keine Ausnützungsziffern einhalten. Einfach das Dach stehen lassen und von unten her neu aufbauen. Brichst Du es hingegen ab, kann es sein, dass Du es nicht mehr aufbauen darfst. Alles etwas heikel.

 
Brichst Du es hingegen ab, kann es sein, dass Du es nicht mehr aufbauen darfst.
Auf jeden Fall stehen lassen.

Früher war es hier im Toggenburg so, wenn ein altes Haus z.B. abgebrannt ist und der Kamin stehen blieb durfte es am alten Ort wieder aufgebaut werden.

Hier stehen noch viele alte Häuser wo der Grenzabstand nicht stimmt, weil z.B. neue Strassen ja viel später erbaut wurden.

Meine Liegenschaft ist dafür ein gutes Beispiel, erbaut 1674 und die neue Passstrasse 1930 rum. 

Würde hier etwas passieren könnte es nicht mehr aufgebaut werden... (ausser die Kamine bleiben stehen)

Doch bei Abbruch, droht genau das was froegli schreibt

 
  • Like
Reaktionen: Susann und froegli
Da das Wohnen nicht wegen Landwirtschaft mit Erwerbszweck geschieht, ist das Gebäude zonenfremd.

Lass dich zuerst beim Kanton beraten, was geht und was nicht.

Rechnet damit, dass wegen jedem Mückenfurz eine Bewilligung erforderlich wird, dass alle Bewilligungen länger dauern und umständlicher sind, als wenn es in der Bauzone wäre.

Auf jeden Fall alles stehenlassen, bis die definitiven Umbau- oder Ersatzbaubewilligungen vorliegen - nur was steht, hat Bestandesschutz.

 
  • Like
Reaktionen: froegli

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.643
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven