Hallo Zusammen
Seit einiger Zeit bin ich hier im Forum im Lesemodus unterwegs. Langsam aber sicher steuere ich nun auf ein Bauprojekt zu, was mich nun veranlasst den Schreibmodus zu aktivieren.
Meine Frau und ich können falls nichts schief läuft aus familiären Besitz ein Bauernhaus im Kanton Luzern übernehmen. Es handelt sich um ein ca. 100 Jahre altes Objekt Haus und Scheine zusammengebaut. Unsere Vorstellung ist es das Haus abzureissen und neu zu bauen. Die Grundfläche und Gebäudehöhe sind grosszügig und somit genügend Gebäudevolumen vorhanden. Eine Renovation können wir uns aufgrund des schlechten Zustandes des Objektes weniger vorstellen.
Da wir den Hof nicht landwirtschaftlich nutzen und sich das Objekt in keiner Bauzone befindet handelt es sich um Zonenfremdes bauen. Weiter haben wir noch keine klare Vorstellung was wir mit der sehr grossen angebauten Scheune machen sollen, diese ist nicht gerade Baufällig aber halt auch schon in die Jahre gekommen.
Im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) sowie in der Wegleitung des Kanton Luzerns über zonenfremdes Bauen finde ich nur Beispiele um wieviel m2 man ein Objekt erweitern darf. Wie sieht es aus mit der Verkleinerung eines Ökonomiegebäudes aus, ist dies erlaubt?
Weiter brauchen wir eine Machbarkeitsstudie, Vorprojekt wo uns aufzeigt was mit unserem Budget möglich ist. Kann da ein "normales" Architekturbüro kompetent beraten oder müssen wir jemand suchen der auf Landwirtschaftliche Objekte spezialisiert ist? Kann mir evt. jemand aus diesem Forum eine Empfehlung abgeben (Kanton Luzern).
Gruss baufux
Seit einiger Zeit bin ich hier im Forum im Lesemodus unterwegs. Langsam aber sicher steuere ich nun auf ein Bauprojekt zu, was mich nun veranlasst den Schreibmodus zu aktivieren.
Meine Frau und ich können falls nichts schief läuft aus familiären Besitz ein Bauernhaus im Kanton Luzern übernehmen. Es handelt sich um ein ca. 100 Jahre altes Objekt Haus und Scheine zusammengebaut. Unsere Vorstellung ist es das Haus abzureissen und neu zu bauen. Die Grundfläche und Gebäudehöhe sind grosszügig und somit genügend Gebäudevolumen vorhanden. Eine Renovation können wir uns aufgrund des schlechten Zustandes des Objektes weniger vorstellen.
Da wir den Hof nicht landwirtschaftlich nutzen und sich das Objekt in keiner Bauzone befindet handelt es sich um Zonenfremdes bauen. Weiter haben wir noch keine klare Vorstellung was wir mit der sehr grossen angebauten Scheune machen sollen, diese ist nicht gerade Baufällig aber halt auch schon in die Jahre gekommen.
Im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) sowie in der Wegleitung des Kanton Luzerns über zonenfremdes Bauen finde ich nur Beispiele um wieviel m2 man ein Objekt erweitern darf. Wie sieht es aus mit der Verkleinerung eines Ökonomiegebäudes aus, ist dies erlaubt?
Weiter brauchen wir eine Machbarkeitsstudie, Vorprojekt wo uns aufzeigt was mit unserem Budget möglich ist. Kann da ein "normales" Architekturbüro kompetent beraten oder müssen wir jemand suchen der auf Landwirtschaftliche Objekte spezialisiert ist? Kann mir evt. jemand aus diesem Forum eine Empfehlung abgeben (Kanton Luzern).
Gruss baufux
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