1. Rate gezahlt und jetzt wird der Bauantrag eingereicht.
Im Vertrag steht, daß Du im Falle einer Insolvenz den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen kannst!
Sollen wir kündigen oder die 768 Mitarbeiter unterstützen, indem wir dabeibleiben?
Hallo Mäusemelker,
das ist aktuell ein Drama was sich hier anbahnt. Dein Verständis für die derzeitigen Angestellten, bzw. deren Zukunft, ist völlig in Ordnung. Aber im Gegensatz zu Dir, oder anderen, bekommen sie zumindest nun das ausstehende Gehalt vom Arbeitsamt, wohingegen Deine Anzahlung weg sein wird!
Ich würde Dir raten, diese Kündigungsmöglichkeit
umgehend zu nutzen! Sollte sich tatsächlich ein neuer Investor finden, ein Betrieb, gleich welcher Größe, wieder aufgenommen werden,
kannst Du immer noch einen neuen Vertrag abschließen und Dir Dein Haus bauen lassen.
Vorteil für Dich, Du kannst es Dir dann selbst aussuchen, Du kannst in Ruhe Erkundigungen einholen und somit das erneute
Risiko besser abschätzen!
Wenn Du den Bauantrag erhalten hast, dieser nun eingereicht wird, dann hast Du zumindest einen Gegenwert (zwar nicht ganz, aber immerhin) für Deine 1. Rate erhalten.
Es stellt sich dann halt nur die Frage: Was mit einem genehmigten Kampa-Haus-Plan anfangen?
1. Wie vorher gesagt, abwarten, wenn noch Zeit vorhanden ist, und dann doch bauen lassen.
2. Einen anderen Anbieter suchen, der das Haus in der Art und Weise, oder zu seinem System abgewandelt, für Dich erstellt.
3. Ein völlig anderes Haus erstellen. Dessen Abmessungen und Höhendaten müssen nur dem von Kampa gleich sein, womit die Genehmigungsfähigkeit wieder gegeben ist.
4. Bau eines Massiv-Hauses, bei gleichen Daten/Abmessungen wie unter Punkt 3. Das wird letztendlich nicht teurer als ein Kampahaus.
Bei Ausführung nach Punkt 3 und 4, benötigst Du lediglich eine Tekturplanung zum bis dahin evtl. genehmigten Kampa-Plan. Dies ist realtiv preiswert, selbst wenn geringfügige Änderungen erfolgen sollten/müssten.
Das ganze muss nur in dem Rahmen liegen, welcher ggf. der Bebauungsplan für das Baugebiet vorgibt.
Was Dir nun passieren könnte, wäre das berühmte Schreiben des Insolvenzverwalters, der Dich darüber informiert, dass alles weitergeht, er ggf. den Bau ausführen möchte, oder ein Käufer gefunden hat (in Aussicht hat) welcher die Verträge so übernimmt!
Der Insolvenzverwalter wird aber vorrangig sein Interesse und das der Gläubiger vertreten! Das bedeutet, Gelder eintreiben wo immer das möglich ist! Ist verständlich und rechtens, für die Gläubiger und Handwerker allemal, aber eben für Dich als Bauherren evtl. dann doch wieder negativ.
Du hängst in der Warteschleife, läufst Gefahr weitere Raten zahlen zu müssen (oder Du bekommst zumindest die Aufforderung dazu) und ein Baubeginn seht noch lange, wenn überhaupt, in den Sternen und nicht auf dem Papier bzw. Bauzeitenplan....
Nutze Deine Chance den Schaden für Dich zu begrenzen! Bedenke auch, dass von den ggf. verbleibenden Mitarbeitern die "Macher" die ersten sein werden, welche das Unternehmen verlassen (damit meine ich nicht die GL) werden.