...wieder ausgebaut und mitgenommen (meiner Meinung nach Diebstahl).
Wäre dankbar für jeglichen Kommentar! viele Grüße, Michael
Hallo Michael,
da hast Du recht. Was im Haus fest eingebaut ist, gehört Dir und ein Ausbau ist Diebstahl.
Aber wer will es dem Schreiner verdenken. Wer weiß, wie viel Geld er noch zu bekommen hat?
Im Prinzip gilt auch für Dich das zuvor erwähnte. Wobei es bei Dir durchaus Sinn geben kann, noch abzuwarten, ob sich ggf. eine positive Wendung ergäbe, da der Insolvenzverwalter natürlich die gesamte Vertragssumme von Dir haben möchte!
Ob es klappt ist jedoch, wie schon zuvor geschrieben, eher fraglich. Da es bei Dir nur noch Endgewerke sind, wäre es auch kein Problem dies in eigener Regie vor Ort neu zu beauftragen. Ob mit den gleichen oder ggf. neuen, durchaus auch preiswerteren Handwerkern, wäre dann egal.
Ohne Dein Haus zu kennen, wird Dir wohl eine Leistung von rund 30.000 ? oder mehr fehlen? Deckt sich dies mit der gezahlten Leistung? Vermutlich nicht, vermutlich hast Du, wie es dort üblich ist, schon überzahlt.
Dann wäre zwar eine Leistungsaufnahme erforderlich um das überzahlte Geld zurückfordern zu können, nur musst Du hierfür in Vorleistung treten und bist nicht sicher, ob Du das Geld noch bekommst!
Auf keinen Fall weiterhin Geld anweisen. Egal was man Dir schreibt.
Wenn sie es fertig bauen, die letzte Zahlung nur dann noch tätigen, wenn Du eine Gewährleistungsbürgschaft über 5% der Bausumme, für 5 Jahre, erhälst!
Da sie diese bei Insolvenz aber von keiner Bank mehr bekommen werden, musst Du ersatzweise (das ist aber auch völlig ligitim und normal) die Summe bei Zahlung der Endrechnung einbehalten, an der Rechnung abziehen. Dieses Geld musst Du dann nach Ablauf der 5 Jahre, falls keine Mängel entstanden sind, an den Insolvenzverwalter wieder auszahlen.