wenn die Fassade eingepackt und darunter geheizt wird, ist nicht gegen solche Arbeiten im Winter bei Temperaturen unter +3 Grad zu sagen.
Hallo
Bis auf diesen Punkt stimme ich dir in allen anderen zu. Zeitdruck, schlechte Planung usw. setzen die Unternehmer zusätzlich arg unter Druck.
Aber zurück zur Temperatur und auf was der Unternehmer alles achten muss.
Gestützt auf die SIA Norm 243 Punkt 5.1.1 / 5.1.4 / 5.1.5 / 5.1.6 und 5.2.3 ist folgendes zu beachten:
5.1.1: Vor Beginn der Wärmedämmarbeiten muss der Feuchtigskeitsgehalt des Untergrundes gemäss den Angaben in Ziffer 5.2.3 beurteilt werden.
5.1.4: Während der Verarbeitung des Klebers müssen die Temperaturen des Untergrundes und die Lufttemperatur mindestens 5°C betragen.
5.1.5: Während der Verarbeitung des Grund- und Deckputzes sowie bei allfälligen Grundbeschichtungen (Voranstrich) und beschichtungen (Anstrich) müssen die Oberflächentemperatur des zu beschichtenden Materials und die Lufttemperatur mindestens 5°C betragen.
5.1.6: Grund- und Deckputze sowie Beschichtungen (Anstriche) müssen bis zur Erhärtung vor folgenden Einflüsse geschützt werden:
- Schlagregen
- starkem Wind
- schädlicher Sonneneinstrahlung
- schädlichen Temperaturen (z.B. Frost).
5.2.3: Der Feuchtigkeitsgehalt des Untergrundes wird mittels der Darr-Methode bestimmt. Die Proben werden aus einer Tiefe von mindestens 30mm entnommen. Die folgenden Werte dürfen nicht überschritten werden:
- Beton 3,0 Massenprozent
- Backstein 4,0 Massenprozent
- Kalkstein 3,0 Massenprozent
- Zementstein 3,0 Massenprozent
- Porenbeton 17,0 Massenprozent