Guten Abend!
Ich versteh das Problem nicht.
Ein Vertragsverhältnis besteht üblicherweise
nur zwischen Bauherr und GU.
Ob der GU seine Handwerker bezahlt
ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Ich beurteile den Baufortschritt , erstelle
ggf eine Mängelrüge und fordere zur
Nachbesserung auf und leiste dann eine
u.U. gekürzte Teilzahlung!
Oder hat die Schweiz hier ein anderes
System ? Wenn ich mich selbst um de
Handwerker kümmere einschl. Ausschreibung
LV-Erstellung und Bauleitung dann brauch
ich einen GU ohnehin nicht.
Mfg
Vw
Ich versteh das Problem nicht.
Ein Vertragsverhältnis besteht üblicherweise
nur zwischen Bauherr und GU.
Ob der GU seine Handwerker bezahlt
ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Ich beurteile den Baufortschritt , erstelle
ggf eine Mängelrüge und fordere zur
Nachbesserung auf und leiste dann eine
u.U. gekürzte Teilzahlung!
Oder hat die Schweiz hier ein anderes
System ? Wenn ich mich selbst um de
Handwerker kümmere einschl. Ausschreibung
LV-Erstellung und Bauleitung dann brauch
ich einen GU ohnehin nicht.
Mfg
Vw