Warnung an Bauwillige betreffend Baufinanzierung mit der Raiffeisenbank Winterthur

Guten Abend!

Ich versteh das Problem nicht.

Ein Vertragsverhältnis besteht üblicherweise

nur zwischen Bauherr und GU.

Ob der GU seine Handwerker bezahlt

ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Ich beurteile den Baufortschritt , erstelle

ggf eine Mängelrüge und fordere zur

Nachbesserung auf und leiste dann eine

u.U. gekürzte Teilzahlung!

Oder hat die Schweiz hier ein anderes

System ? Wenn ich mich selbst um de

Handwerker kümmere einschl. Ausschreibung

LV-Erstellung und Bauleitung dann brauch

ich einen GU ohnehin nicht.

Mfg

Vw

 
...

Ein Vertragsverhältnis besteht üblicherweise

nur zwischen Bauherr und GU.

Ob der GU seine Handwerker bezahlt

ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Wenn der GU die Zahlungen für etwas anderes verwendet, als für die am Bau beteiligten Handwerker und der GU dann noch Bankrott geht, dann steh ich als Bauherr mit einem halbfertigen Haus da, und die am Bau beteilgten Handwerker, werden mir die Hölle heiss machen.
 
Hallo Automation!

Ich stehe zwar möglicherweise mit einem halbfertigen Haus da, hab aber auch

nur die Hälfte bezahlt.

Ein Bankrott eines Subunternehmers oder Handwerksbetriebes ist bei größeren

Projekten leider häufig - da aber kein direktes Vertragsverhältnis zwischen

Bauherr und Handwerker besteht - so ergibt sich auch keine Zahlungspflicht seitens des Bauherrn.

Eine Insolvenz des GU bleibt unangenehm genug, da hierbei regelmäßig viele

Gewährleistungsansprüche verloren gehen.

Das Hauptproblem besteht m.E. darin, daß ein Bauherr insbesondere beim ersten Immobilienkauf (und viele kaufen nur einmal im Leben) zu wenig sowohl vom Bau ansich als auch von den Finanzierungsfeinheiten versteht.

Meine Empfehlung lautet weiter:

Keinen Treuhandauftrag an die Bank - (denn hier ein Fehlverhalten nachzuweisen kann sehr schwierig und langwierig sein.)

Sich selbst regelmäßig ein Bild vom Baufortschritt machen, praesent sein

ggf mit den Handwerkern reden (ein kleines Trinkgeld oder auch Nachfrage

wie es um die Zahlungsmoral des GU bestellt ist)

Und die angeforderten Abschlagszahlungen nicht übereilt zahlen

Irgendein Mangel findet sich immer.

O.K. Man braucht nicht in die Mentalität mancher Wohnungsbaugesellschaften verfallen, die den GU regelmäßig ruinieren - aber ein bißchen geschickt sollte

man schon sein.

Viel Erfolg!

DW

 
Guten Abend!

Ich versteh das Problem nicht.

Ein Vertragsverhältnis besteht üblicherweise

nur zwischen Bauherr und GU.

Ob der GU seine Handwerker bezahlt

ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Nein, überhaupt nicht, wenn nämlich der GU die Handwerker nicht bezahlt, können sie ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen und am Schluss darf der Bauherr die Rechnung 2x zahlen.
saldo.ch - Beratung - Handwerker-Rechnung zweimal begleichen

 
....Ein Bankrott eines Subunternehmers oder Handwerksbetriebes ist bei größeren

Projekten leider häufig - da aber kein direktes Vertragsverhältnis zwischen

Bauherr und Handwerker besteht - so ergibt sich auch keine Zahlungspflicht seitens des Bauherrn.
Bauhandwerkerpfandrecht heisst das bei uns in der CH!
 
Tja, andere Länder andere Sitten....
Wenn ich das richtig verstehe soll das Bauhandwerkerpfandrecht genau die Konstellation verhindern, wo ein GU "absichtlich" pleite geht, das Geld "verschwindet", das Haus so gut wie erstellt ist und die Handwerker leer ausgehen.

Dass ein Häuslebauer sein Haus quasi 2x zahlen muss war sicher nicht die Intention.

Nett ist auch dieser Satz aus der Wikipedia:

"Bei öffentlichen Grundstücken (Bund, Kanton, Gemeinde) hat das Bauhandwerkerpfandrecht keine Gültigkeit, damit das Gemeinwesen nicht durch zivilrechtliche Ansprüche behindert wird."

Schön, wenn man sich selber aus einem Gesetz ausklammern kann. Da fällt die Zustimmung gleich viel leichter ;-)

 
Mann! Das stinkt ja mehr als nur gen Himmel...

Hört sich irgendwie nach Begünstigung an: Was alles zu dieser Situation führte, aber noch viel schlimmer:

Filz und Deckelchen-drauf scheint weiterhin als nutzbringende Geschäftspraktik gesehen..

Unglaublich!

Im Frühling sind doch jeweils die RB-Generalversammlungen?

Wäre noch interessant, welche unangenehmen Fragen besorgte Genossenschafter an die Führung stellen.

Und wie hoch die Rückstellungen für den Fall der Fälle ist...

Fazit:

RB-Schweiz verspielt da einen grossen Teil Ihrer Reputation, die sie seit der Finanzkrise aufgebaut haben. (Mediensprecher: "Oh, wussten wir nicht, hören wir das erste Mal..." Haha!)

Mich wundert, dass andere Filialen da nicht Druck aufsetzen: weil auch Ihr Ruf darunter leidet...

Kann ich nicht verstehen.

 
Hallo

Je länger die Untersuchungen dauern und auf die Stellungnahme gewartet wird - um so mehr muss mit Worten in's richtige "Licht" gerückt werden.

Schlussendlich geht es wieder nur ums Geld - Schadensersatzforderungen.

Die Anwälte werden nie arbeitslos !

Die unterschriebenen Verträge die nun Anlass zu Untersuchungen geben, wurden doch sicher auch von dieser Berufsgruppe aufgesetzt ?

klöti

 
Hallo

Erst anstossen wenn alle Fälle bereinigt, ausbezahlt und abgeschlossen sind.

Bauruinen sind erst fertig wenn das Haus dasteht.

Kaum einer der Betroffenen wird mit dem verrufenen GU sein Haus fertig bauen !!

Gute Dokumentation über Vertragsziel, Ergebnis und Differenz ist in diesen Fällen zwingend.

Neue Planer und Unternehmer müssen Werke mit unrealistischen Vorgaben erstellen !!!

klöti

 
Zuletzt bearbeitet:
@klöti

es baut auch niemend mehr mit dem GU, weil es diesen so nicht mehr gibt!

gruss

teig

 
Hallo Teig

Der GU hat aber vielfach noch Pläne und weitere Vertragsunterlagen.

Freiwillig wird er diese nicht herausgeben !!

Zum Arbeiten brauchen Planer und neue Unternehmer die Originaldateien.

klöti

 
Gerade gefunden auf Toponline....

Raiffeisen gesteht Mitschuld bei Konkursdebakel ein

Nachdem die Raiffeisenbank stets jegliche Schuld beim Konkurs des Generalunternehmens BHA Baum Haus Architektur AG von sich gewiesen hat, kommt nun die Kehrtwende: Raiffeisen anerkennt eine Mitverantwortung für die finanziellen Schäden der Bauherren.

Zuletzt hatte eine Interessengemeinschaft Strafanklage gegen die Bank eingereicht. Demnach soll sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies, indem sie unter anderem wichtige Informationen über die Zahlungsunfähigkeit der Baufirma verschwiegen habe. Zahlreiche Bauherren und Handwerker kamen im Zuge des Konkurses zu Schaden. Die Bank wies deren Vorwürfe bislang zurück (TOP ONLINE berichtete).

Nun die Wende: Raiffeisen habe in den letzten Monaten tausende Kontobewegungen analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Baukreditkontrolle bei der Winterthurer Filiale in Einzelfällen nicht ausreichend war. «Raiffeisen steht zu seiner Verantwortung. Es tut uns leid, wenn durch uns Handwerker und Bauherren zu Schaden gekommen sind», erklärt Gabriele Burn, Mitglied der Geschäftsleitung Raiffeisen Raiffeisen gegenüber TELE TOP.

Den Betroffenen verspricht Raiffeisen nun «unkomplizierte und kulante» Hilfe in persönlichen Gesprächen an.

 
War es doch die liebe Frau Burn, welche im "Landboten" den Medien rechtliche Schritte angedroht hat. Und, Ahaaaa - man hat die Kontobewegungen analysiert! Dafür habe ich gerade mal eine Minute gebraucht um zu merken das die Sache zum Himmel stinkt (keine verdammten sechs MONATE!), aber man kann ja lügen, drohen und jegliche Schuld abweisen bis zum geht nicht mehr!

Was jetzt geschehen ist: Man hat erkannt, dass man gegen die Medien keine Chance hat und die IG zu gut dokumentiert ist. Von unkomplizierter und kulanter Hilfe kann hier keine Rede sein - die hätte schon vor MONATEN stattfinden sollen! Ich werde die RB Winterthur und vor allem deren HR-Einträge genau im Auge behalten - da MÜSSEN Aenderungen stattfinden! Mindestens der Geschäftsführer gehört fristlos entlassen!

 
super für die öffentlichtkeit: das problem scheint gelöst.

aber wie klöti schreibt: zuerst taten, dann worte!

hoffentlich bleiben die medien bei der aufarbeitung & resultaten dran...

wenn RB endlich mal gescheit wäre, könnten sie nämlich eine saubere lösung machen, und in paar monaten genau damit (diesmal positiv) in den medien kommen.

aber da schon zuviel geschirr zerschlagen: es müssten auch mehr als nur personelle taten beim geschäftsführer von RB-W passieren:

-die gesamte geschäftsleitung inkl. VR der RB-W: die indizien lagen seit monaten offen rum; sie haben sich gegenseitig mutlos gedeckt

-die für diesen fall zuständigen verantwortlichen bei RB-CH: controlling, rechtsabteilung, und führung! von der COM-abteilung gar nicht zu sprechen.

die führung von CH hat ziemlich viele basics von erstsemester-themen verpasst...

alles andere wäre pflästerlipolitik, bis zum nächsten GAU!

 

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