Zaun durch Tuja ersetzen

smithi

New member
18. Mai 2015
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Hallo Zusammen

Ich seit kurzem stolzer Eigenheimbesitzer bin und gerne Arbeiten selbst ausführe, habe ich mich im Forum angemeldet und hoffe Ihr steht mir mit Rat beiseite.

Ich habe bereits eine erste Frage: Wir wohnen in einem Quartier, in welchem alle Garagen aneinander angebaut sind.

Auf der Hinterseite auf höhe des Garagendaches befindet sich die Talstation eines Sesselliftes. D.h. Ich wohne direkt neben der Skipiste :)

Damit niemand das Garagendach betritt, wurde ein Teil der Garage mit Maschendrahtzaun abgetrennt, dieser verläuft weiter hinten in eine Tuja Reihe.

Da der Zaun in der Zwischenzeit stark gelitten hat, im Winter wird der Schnee auf das Dach der Garage geschleudert und da sind teilweise auch Eischollen dabei, wurde der Zaun zusammengedrückt.

Anscheinend vertragen die Tuja's den Schnee besser und daher möchte ich und ein Nachbar gerne den Zaun entfernen und die blickdichte Tujareihe bis nach vorne an die Kante ziehen.

Nun bin ich nicht sicher ob dies so erlaubt ist, oder ob ein Zaun Pflicht ist.

Kann mir jemand sagen was benötigt wird, damit ich nicht haftbar bin falls mal jemand, der sich unerlaubter weise Zutritt verschaft hat runterfällt? Leider sind gewisse Skifahrer bei der Wahl ihrer Piste recht einfallsreich.

Wir hatten bereits einige Skifahrer, welche es sich auf unserer Terrasse ( Rundum mit Hecke eingefasst) gemütlich machten und ihre Verpflegung zu sich nahmen. Oder die Hecke mit den Skis runterdrücken und rüber springen ist auch sehr beliebt.

Vielen Dank im Voraus

Gruss Rolf

P.S Ich wohne im Kanton Graubünden.

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Hallo Rolf

In Bezug auf die Haftungsfrage solltest Du einfach bei der Gemeinde nachfragen. Die sollte Dir direkt und kompetent Auskunft geben können.

Wenn ansonsten der Zaun Dir gehört, auf Deiner Parzelle steht, wirst Du dies im Normalfall auch beliebig ändern können. War dies eine "Schutzauflage" der Gemeinde, eben wegen der Talstation, dann wird es nicht ohne Abstimmung mit der Gemeinde gehen.

 
Hallo Pfälzer

Vielen Dank für deine Antwort. Der Zaun steht auf der Parzelle der Garagen, welche im jeweiligen Miteingentum der Quartieranwohner sind. Wir würden sicherlich zuerst die genemigung aller Parteien einholen. Es geht ja auch um die Kostenteilung.

Ich werde mal das Bauamt auf der Gemeinde anfragen.

Gibt es keine Kantonalen oder Schweizweite Regelung bezgl. Höhe/Form von Absperrungen?

 
Nein gibt es nicht. Gerade Strassenabstände etc. können sehr individuell sein - deswegen vorgängig mit der Gemeinde klären.

 
Vielen Dank für die Infos.

Die Abklärungen mit der Gemeinde laufen bereits. Ich werde das Ergebniss hier noch nachtragen.

 
Man muss es übrigens nicht hinnehmen, dass der Schnee der Strassenräumung auf Privatgrund getan wird und dort Schaden erzeugt. Nur ist es schwer, das den Räumungsdiensten schonend beizubringen.

Wenn sich jemand unberechtigterweise auf Privatgrund aufhält, der offensichtlich als solcher erkennbar ist, haftest Du nur für Gefahren, die man bei normaler Aufmerksamkeit nicht erkennen kann und die auch nicht zu erwarten sind.

Wenn z.B. jemand über eine Privatbrücke geht und die dann einstürzt, ist möglicherweise der Besitzer dran.

Wenn sich aber jemand über eine Abschrankung Zutritt auf ein Garagendach verschafft, das nicht zum Aufenthalt bestimmt ist, und dann runterfällt, ist es nicht dem Besitzer anzulasten.

 
Hallo Emil17

Da es sich um eine Quartierstrasse handelt, sind wir selber für die Schneeräumung verantwortlich. Da wir in den Bergen wohnen, kommt doch eine nicht unbeachtliche Schneemenge zusammen.

Leider habe ich nur die Wahl zwischen Schnee aufs Garagendach schleudern oder in meinen Garten.

Da ich aber nicht so begeistert von einem 2Meter hohen Schneehaufen in meinem Garten bin, muss das Gargendach hinhalten.

Die Frage ist halt ob eine Tujareihe reicht um dies als Privatgrund zu kennzeichnen. Mir ist bewusst, dass jemand der aufs Dach will auch dahin kommt, egal ob Zaun oder Tuja. Ich möchte nur nicht wegen eines "Mir ist egal wem dies gehört und was passieren kann" in die Haftpflicht genommen werden.

 
Hallo Pfälzer

Ich hoffe schon. Es hält bereits seit 18 Jahren und es wurde bereits bei der Quartierplanung als Schneeablageort bestimmt.

Auf dem Garagendach sind es auch keine 2 Meter Schnee mehr, da die verfügbare Fläche doch um einiges grösser ist.

 
Hallo Zusammen

Hier noch die Antwort des Gemeindebauamtes.

Es gilt folgendes:

- Sofern eine Garagendecke nicht begehbar ist, braucht es keine Absturzsicherung.

- Als Abgrenzung des Grundstückes ist eine Bepflanzung  mit einer Tujareihe oder ähnlichen Pflanzen (Lebhag) ausreichend.

( Als Abgrenzung reicht auch ein Absperrband. Falls jemand dies übertritt, so sind wir von der Folgehaftung ausgenommen. Siehe Baustellen)

Anscheinend gibt es nur Empfehlungen des BFU und keine gesetzlichen Grundlagen was eine Absperrung im Privatbereich sein muss.

Ich denke wir werden den Zaun entfernen, die Pfosten stehenlassen, 3 Stahlseile Spannen und das ganze mit einer Tujareihe zupflanzen.

Gruss Rolf

 
Hallo Rolf

Das Dach der Garage ist, von oben gesehen natürlich schon "begehbar", also erreichbar.

Im "Ernstfall" können natürlich auch Jugendliche/Kinder diese Fläche, gerade im Winter per Ski, erreichen. Da ist es dann letztlich eine juristische Auslegungssache, ob der Schutz, gerade bei Kindern wirklich ausreichend war? Erwachsene können denken (zumindest würde dies ein Richter annehmen) und sind daher auch eigenverantwortlich.

Evtl. lohnt daher noch kurz eine Rückfrage bei der Gebäudeversicherung/Haftpflichtversicherung.

Alternativ zu dem schwachen Maschendrahtzaun gibt es natürlich noch die um einiges stabileren Gitterzäune, in unterschiedlichen Höhen, die ebenfalls oder zusätzlich mit  eine Hecke versehen werden können.

 
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