Hallo zusammen
Wir haben die Möglichkeit, eine schöne Liegenschaft mit viel Umschwung im Kanton SG zu erwerben. Das Wohnhaus liegt in der Bauzone, der grosse Teil des Gartens jedoch im übrigen Gemeindegebiet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Garten durch einen Zaun eingegrenzt, welcher jedoch 2-10 Meter neben der Grundstücksgrenze verläuft. Daneben liegt Landwirtschaftszone und der betreffende Bauer bewirtschaftet den nicht benutzten Garten. Wenn wir die Liegenschaft kaufen, möchten wir den ganzen Garten nutzen können und der Grenze nach einzäunen.
- Muss für diesen Zaun in jedem Fall eine Baubewilligung eingeholt werden, weil es ueG ist? Oder ist eine gewisse Höhe auch im ueG bewilligungsfrei?
- Falls eine Bewilligung notwendig wäre: Weiss jemand, wie hoch die Chancen für einen positiven Bescheid sind?
Danke und Gruss MSG
Wir haben die Möglichkeit, eine schöne Liegenschaft mit viel Umschwung im Kanton SG zu erwerben. Das Wohnhaus liegt in der Bauzone, der grosse Teil des Gartens jedoch im übrigen Gemeindegebiet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Garten durch einen Zaun eingegrenzt, welcher jedoch 2-10 Meter neben der Grundstücksgrenze verläuft. Daneben liegt Landwirtschaftszone und der betreffende Bauer bewirtschaftet den nicht benutzten Garten. Wenn wir die Liegenschaft kaufen, möchten wir den ganzen Garten nutzen können und der Grenze nach einzäunen.
- Muss für diesen Zaun in jedem Fall eine Baubewilligung eingeholt werden, weil es ueG ist? Oder ist eine gewisse Höhe auch im ueG bewilligungsfrei?
- Falls eine Bewilligung notwendig wäre: Weiss jemand, wie hoch die Chancen für einen positiven Bescheid sind?
Danke und Gruss MSG