Zaun im übrigen Gemeindegebiet

MSG_1330

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22. Jan. 2021
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Hallo zusammen

Wir haben die Möglichkeit, eine schöne Liegenschaft mit viel Umschwung im Kanton SG zu erwerben. Das Wohnhaus liegt in der Bauzone, der grosse Teil des Gartens jedoch im übrigen Gemeindegebiet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Garten durch einen Zaun eingegrenzt, welcher jedoch 2-10 Meter neben der Grundstücksgrenze verläuft. Daneben liegt Landwirtschaftszone und der betreffende Bauer bewirtschaftet den nicht benutzten Garten. Wenn wir die Liegenschaft kaufen, möchten wir den ganzen Garten nutzen können und der Grenze nach einzäunen.

- Muss für diesen Zaun in jedem Fall eine Baubewilligung eingeholt werden, weil es ueG ist? Oder ist eine gewisse Höhe auch im ueG bewilligungsfrei?

- Falls eine Bewilligung notwendig wäre: Weiss jemand, wie hoch die Chancen für einen positiven Bescheid sind?

Danke und Gruss MSG

 
Ich habe keine Antwort für dich. 
Mich nimmt es aber wunder, weshalb ihr einen Zaun möchtet, wenn danach bloss Ackerland kommt. 
Ihr könntet ja einfach zwei Pfosten auf der Grenze einschlagen (oder eine Grenzstein setzen). So wisst ihr auch wo euer Land fertig ist. 

 
Ich stosse das Thema gerne nochmals kurz nach oben bevor ich dann doch bei der Gemeinde oder dem Landwirtschaftsamt anrufen muss.

Hat niemand Erfahrung mit Zäunen im übrigen Gemeindegebiet respektive in der nicht landwirtschaftlich genutzten Landwirtschaftszone?

Danke und Gruss MSG

 
Ganz wirst du den Zaun wahrscheinlich nicht auf die Grenze stellen können. Oft ist ein Abstand zu Landwirtschaftsland einzuhalten. Der dient dazu, dass der Bauer sein Land problemlos mit Maschinen bestellen (mähen, ackern etc.) kann.

Das ist wahrscheinlich in den kantonalen Baugesetzen geregelt. Da steht auch, ob bzw. ab welcher Höhe so ein Zaun bewilligungspflichtig ist.

 
Ganz wirst du den Zaun wahrscheinlich nicht auf die Grenze stellen können. Oft ist ein Abstand zu Landwirtschaftsland einzuhalten. Der dient dazu, dass der Bauer sein Land problemlos mit Maschinen bestellen (mähen, ackern etc.) kann.

Das ist wahrscheinlich in den kantonalen Baugesetzen geregelt. Da steht auch, ob bzw. ab welcher Höhe so ein Zaun bewilligungspflichtig ist.
Wenn ich MSG richtig verstehe, möchte er den Zaun nicht an die Landwirtschaftszone, sondern auf. Also auch den Teil seines Grundstückes, welcher zu Landwirtschaftszone gehört, mit einzäunen.
Weiterhelfen kann ich dir aber auch nicht, habe nur noch das gefunden, vieleicht hilft es weiter: 



Ich hätte glaube ich ein paar Pfosten eingeschlagen. So dass du keinen Rückbau hast, falls dann nötig. Betonieren dürfte schwierig werden.

 
Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Der Zaun würde im übrigen Gemeindegebiet stehen aber auch angrenzend an Landwirtschaftszone. Also wäre dieser Abstand zum Nachbargrundstück schon auch zu beachten.

Der Zaun muss nicht betoniert sein. Ein relativ einfacher Holzzaun würde schon reichen.

@Matia deine Idee hatten wir auch schon. Das Problem ist: Aktuell steht ein Zaun (einfach nicht um das gesamte Grundstück). Wenn ich den jetzt abreisse und unbewilligt einen Neuen um das ganze Grundstück baue, habe ich bei einem allfälligen Rückbau gar nichts mehr.

Aber dann werde ich mich mal beim Kanton melden. Bin gespannt, was die sagen.

Gruss MSG

 
Rede zuerst mit dem Bauern, der den Acker hat. Wenn ihr das so machen könnt, dass er sich nicht dran stört, dann wird sich wohl niemand beschweren, wenn es eher unauffällig ist.

Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass man etwas hinter der Grenze zurückbleibt, damit er die ganze Ackerfläche wie gewohnt bewirtschaften kann.

Was für Vorschriften für das übrige Gemeindegebiet gelten, sollte in der kommunalen Bau- und Zonenordnung stehen, die man auf der Webseite der Gemiende runterladen kann - sonst dort fragen, wo Baugesuche eingegeben werden müssen.

Wenn Landwirtschaftsland von Erwerbsbauern längere Zeit bewirtschaftet wurde, vor allem wenn es grössere Flächen sind, kann man die Nutzung nicht zur Unzeit (für den Bauern) kündigen. Das ist auch eine Frage des Anstandes.

 
Hallo Emil

Danke für die Antwort. Für den Bauern wäre es kein Problem.

Heute habe ich Antwort vom Kanton erhalten. Es bestehe rechtlich keine Möglichkeit, eine Einzäung im übrigen Gemeindegebiet (Landwirtschaftszone) zu bewilligen. Toll..

Gruss MSG

 
Gemäss Raumplanungsgesetz ist nichts bewilligungsfähig, was zonenwidrig ist - in dem Falle was eine landwirtschaftliche Nutzung mit Erwerbsabsicht auf Dauer verhindert. Bei einem fest installierten Zaun wäre dies sicher der Fall. Ebenso ist ZGB Art. 699 (Freier Zugang auf Wald und Flur für jedermann) zu berücksichtigen.

Ein mobiler Zaun sollte jedoch kein Problem sein, da ja jeder ohne Bewilligung sein Vieh einzäunen kann.

Vielleicht hilft es, wenn du den Bauern dafür bezahlst, dass er den Zaun aufstellt - um seine Kulturen vor deinen Hunden zu schützen oder um sein Vieh am Davonlaufen zu hindern.

 
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