.... ich möchte bezweifeln, dass ein Verkäufer davon Bescheid wusste. Aber spielt ja jetzt keine Rolle mehr.Das war noch im November, er hat sicher schon gewusst dass die Firma zur Grunde geht......
Na ja, das ist kein wirklicher Grund: Die Handwerker kommen an ihr Geld, dafür gibt es ja das Pfandrecht..... Ist kein leichter Entscheid, aber wir wollen unseren Handwerkern (welche z.T. aus dem Dorf sind) weiterhin in die Augen schauen können und haben uns deshalb entschlossen, der Auffanggesellschaft beizutreten.
Jetzt kommt genau das was mein SH Architekt gesagt hat, alle GUs werden sofort angeprangert.Immer das selbe mit diesen GU.
Besch... preise für die handwerker, und zuletzt sogar handwerker die einen totalverlust erleiden.
Um die Polemik noch weiter zu führen: ... oder den/die Bauherren mittels Bauhandwerkerpfandrecht auch noch mit in die Knie zwingen ... In allen anderen Branchen gibt's einen solchen (manchmal überrissenen) Gläubiger-Schutz nicht. /emoticons/default_additional/61.gifImmer das selbe mit diesen GU.
Besch... preise für die handwerker, und zuletzt sogar handwerker die einen totalverlust erleiden.
Pleite kaum ausser sie haben keine Aufträge, Baupfusch eher selten denn der Architekt baut ja nicht, er ist Planner und Leiter (was nicht heissen soll das da keine Fehler passieren können).Gibt es denn dieses Forum nur wegen den GUs, machen Architekte nie Pleite oder Baupfusch
Ich weiss nicht was daran überrissen sen soll, sein geld zu erhalten!!!Um die Polemik noch weiter zu führen: ... oder den/die Bauherren mittels Bauhandwerkerpfandrecht auch noch mit in die Knie zwingen ... In allen anderen Branchen gibt's einen solchen (manchmal überrissenen) Gläubiger-Schutz nicht. /emoticons/default_additional/61.gif
Der Gläubigerschutz im Bereich "Bauen" geht nur in der Schweiz so weit. Bei allen anderen "Kategorien" ist ein solcher "Luxusschutz" nicht gegeben.Ich weiss nicht was daran überrissen sen soll, sein geld zu erhalten!!!
Finde es auch nicht toll, dass rechnungen unter umstände 2x bezahlt werden müssen.
Ich würde da ja gerne zustimmen und vielleicht sind die Gelder wirklich noch da(sobald ich meinen Bankberater ereicht habe, weiss ich das), aber dass Herr Lampert auch der Geschäftsführer der Baulandpool AG ist, zeigt, dass hier einiges nicht sauber ist, oder?Hallo zusammen,
bisher war ich nur ein interessierter Beobachter des Forums.
Auf Grund des HF Konkurses denke ich, als ebenfalls Betroffener, Informationen weitergeben zu können.
Nachdem ich den Brief von HF erhalten habe, setzte ich alles daran den Stand der Rechnungen zu erhalten. Dies wurde mir ermöglicht inkl. der Beantwortung aller meiner Fragen.
Ich konnte mich augenscheinlich vergewissern, dass die Gelder die auf meinem GU-Konto eingezahlt wurden auch wirklich für mein Bauprojekt verwendet wurden. Die noch offenen und fälligen Rechnungen wurden von HF auch gestern noch ausgeführt. Auf Grund meines Augenscheins und meinen Kontrollen darf ich wohl behaupten, dass es sich hierbei seitens HF nicht um eine betrügerische Absicht handelt sondern schlicht und einfach um eine Illiquidität von HF. Es ist zu erwähnen dass die Bauprojekte selber wohl gesund sind, da die Gelder nicht quersubventioniert d.h. zweckentfremdet wurden.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass HF alles daran setzt den Schaden bei den Kunden so tief als möglich zu halten, den Mitarbeitern den Arbeitsplatz zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Der Weg in die Baulandpool stellt m.E. die einzige Möglichkeit dar den Hausbau ohne grössere Probleme weiterführen zu können. Durch den Transfer der Gelder ab dem HF GU-Konto ist das Geld wenigstens frei verfügbar und der Bau kann weitergeführt werden. Wie der Konkursverwalter hingegen reagiert und ob er die Gelder zurückfordert (spielt dann im übrigen keine Rolle ob das Geld auf das private Baukonto oder einem neuen GU-Konto lautend auf Baulandpool liegt) kann ich natürlich nicht sagen. Es gibt aber Aussagen seitens HF, dass der Kontakt zum Konkursverwalter steht und die Zweckgebundenheit der auf den GU-Konten befindlichen Geldern ersichtlich ist. Im Konkursgesetz konnte ich jedoch keinen Hinweis finden, das zweckgebundene Mittel nicht in die Konkursmasse fliessen. Hängt daher wohl vom Konkursverwalter resp. -richter ab.
Die Frage ist viel mehr, ob der Deal über die Baulandpool überhaupt in die Gänge kommt. Es gibt nämlich den Vorbehalt, dass dies nur über die Bühne geht wenn alle (oder zumindest nahezu alle) Kunden dem Übertrag zustimmen.
Nach zwei nervenaufreibenden Tagen die ich mit Abklärungen bei Anwälten, HF, Bauunternehmer, Kollegen, Bank etc.
verbracht habe bin nun zwar etwas beruhigter, bin aber gleichzeitig endlos erschöpft.
Liebe Grüsse an alle anderen Betroffenen. Lasst den Kopf nicht hängen, wenn alles klappt kann es sein, dass wir alle mit einem blauen Auge davon kommen.
Das sehe ich auch so!Auch bedeutet das Bauhandwerker-Pfandrecht nicht automatisch, dass der Handwerker zu seinem Geld kommt (wenn nicht vom GU/Auftraggeber). Wenn der Bauherr nicht zahlen KANN, ist der Handwerker auch gelackmeiert.@winner60
Hallo Martin,
mit einer erfüllungsgarantie wäre aber alles i.o.
Tatsache ist dass kein gu eine solche abgibt.
Wie gesagt auch ich habe verständniss, für die bauherren.
Bitte aber auch die situation der handwerker zu begreifen.
Es hangen auch bei uns etliche existensen davon ab.
Falsch!Wenn der Bauherr nicht zahlen KANN, ist der Handwerker auch gelackmeiert.
LG Dominik