ein Investor konnte nicht gefunden werden, weshalb ja HF den Konkurs anmelden muss. Da gibt es halt dann keine andere Möglichkeit als eine bestehende Firma (baulandpool AG) zu nutzen oder eine neue Firma zu gründen.Ich würde da ja gerne zustimmen und vielleicht sind die Gelder wirklich noch da(sobald ich meinen Bankberater ereicht habe, weiss ich das), aber dass Herr Lampert auch der Geschäftsführer der Baulandpool AG ist, zeigt, dass hier einiges nicht sauber ist, oder?
Genau. Ein Häuslebauer oder -käufer kann eben "Pech" haben, wenn die Handwerker nicht bezahlt wurden. Daher sind die ersten drei Monate (Frist zur Eintragung von Pfandrechten) immer recht "zittrig" - vor allem dann, wenn der GU pleite ging.Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert in erster Linie die Arbeit, die ein Handwerker leistet (eben mit oder ohne Material) aber nicht eine reine Materiallieferung, ausser es wurde speziell für deinen Bau angefertigt...
Genau! Darum ziehen die meisten Handwerker die letzten Schrauben auch so spät an.....Die drei Monate gelten aber für jeden Handwerker separat ab Vollendung seiner eigenen Arbeit...
Ja, das ist mir klar. Nur: Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreichend ist, will die Bank zuerst mal die Hypothekar-/ resp. Baukreditschulden zurück haben. Oder irre ich in dieser Annahme? So kann dann schlussendlich auch der Handwerker in die Röhre kucken.Hallo zusammen.
@dominik:
Stimmt so nicht ganz, dann kann er Verwertung des Pfandes verlangen (Verkauf oder schlimmstenfalls konkursamtliche Versteigerung des Hauses)! Das ist ja das schlimme an der Sache.
Gruss Stetson
aber nur, wenn das Gebot über der pfandrechtlichen Belastung liegt..... zudem zieht sich so ein Verwertungsverfahren ziemlich in die Länge und kann u.A. noch mit Kostenvorschüssen "bereichert" werden....Falsch!
Frage mich, wie du auf diese Aussage kommst /emoticons/default_confused.png
Richtig ist vielmehr, dass der Handwerker bei Nichtbezahlung die Verwertung des Grundpfandes verlangen kann. Dann wird das Wohnobjekt zwangsversteigert....... und schon ist das Geld da.
Martin
Martin,Genau! Darum ziehen die meisten Handwerker die letzten Schrauben auch so spät an.....
Martin
bei einer Zwangsversteigerung ist der Eintrag des Pfandrechtes massgebend, und da ist halt nun in aller Regel zuerst die Bank !Die Bank hat mir heute Morgen erklärt, dass die Handwerker zuerst zum Zuge kommen, so will es das Gesetz!
Ich weiss, dass von der "Hauptarbeit" resp. "wesentlichen" Arbeiten die Rede ist - nur: Das wird sich kaum beweisen lassen, wann genau was passiert ist und ob dieses oder jenes noch wesentlich war oder nicht. Meist ist aber klar, wann der Handwerker zuletzt im Haus war. Im Zweifelsfall wird eine Eintragung zugelassen.Martin,
mit der letzten schraube ist es eben genau NICHT getan.
Es muss sich um mehr als dass handeln.
Es muss ein längerer einsatz sein.