Hausfactory

  • Ersteller Ersteller jst69
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Aber wenn die Schlüsselübergabe schon erfolgt ist, kann doch das Haus nicht mehr versteigert werden, da es der HF gar nicht mehr gehört oder?

 
Die ganzen Sachen/Arbeit der Handwerker sind aber im Haus verbaut und somit gehören sie zum Haus und sind deren Bestandteil geworden.

 
Das Handwerkerpfandrecht wird ja auch im Grundbuch eingetragen, somit ist automatisch der Grundeigentümer haftbar! Wie Maureen treffend bemerkt hat, sind die noch nicht bezahlten (an den Handwerker) im Haus fest eingebaut und deshalb spielt es keine Rolle wem das Haus gehört, sondern wem das Grundstück gehört!

 
Genau, "losgehen" kann man auf den jeweiligen Grundeigentümer (so auch beim Bauhandwerkerpfandrecht im Mieterbau, welches nun mit der Revision geklärt wurde)

Aus der Sicht der Handwerker ist ihr geschaffener Mehrwert ja nicht beim GU, in diesem Falle hier also Hausfactory, sondern im Haus, an dem sie gearbeitet haben, also beim betreffenden Bauherr bzw. Grundeigentümer, was dann also du wärst jst69.

 
Ich würde da ja gerne zustimmen und vielleicht sind die Gelder wirklich noch da(sobald ich meinen Bankberater ereicht habe, weiss ich das), aber dass Herr Lampert auch der Geschäftsführer der Baulandpool AG ist, zeigt, dass hier einiges nicht sauber ist, oder?
ein Investor konnte nicht gefunden werden, weshalb ja HF den Konkurs anmelden muss. Da gibt es halt dann keine andere Möglichkeit als eine bestehende Firma (baulandpool AG) zu nutzen oder eine neue Firma zu gründen.

Das dies bei dir Emotionen weckt kann ich verstehen, im Moment können wir froh sein, dass es überhaupt eine Auffanggesellschaft gibt. Ansonsten würden die Gelder bei HF verbleiben und in die Konkursmasse fliessen. Dann wären die Gelder für längere Zeit blockiert, was zu einem Baustopp führen würde. Mit der Übernahme durch Baulandpool kann der Bau wenigstens weitergetrieben werden.

 
Maureen: Heisst das wenn ich einen Tisch kaufe, kann nachträglich der Schraubenlieferant kommen und sagen er hätte kein Geld vom Schreiner bekommen und deshalb kommt er zu mir, weil der Mehrwert des Tisches bei mir läge?

ALNI: Ich sehe ja ein dass die Baulandpool AG eine Chance ist, für diejenigen, die noch am bauen sind. Dass es die Firma aber schon eine Weile gibt, lässt den Verdacht zu, dass der Konkurs doch nicht so überraschend kam. Aber das sollen andere klären.

 
Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert in erster Linie die Arbeit, die ein Handwerker leistet (eben mit oder ohne Material) aber nicht eine reine Materiallieferung, ausser es wurde speziell für deinen Bau angefertigt...

 
Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert in erster Linie die Arbeit, die ein Handwerker leistet (eben mit oder ohne Material) aber nicht eine reine Materiallieferung, ausser es wurde speziell für deinen Bau angefertigt...
Genau. Ein Häuslebauer oder -käufer kann eben "Pech" haben, wenn die Handwerker nicht bezahlt wurden. Daher sind die ersten drei Monate (Frist zur Eintragung von Pfandrechten) immer recht "zittrig" - vor allem dann, wenn der GU pleite ging.

Martin

 
Die drei Monate gelten aber für jeden Handwerker separat ab Vollendung seiner eigenen Arbeit...

 
Hallo zusammen.

@dominik:

Stimmt so nicht ganz, dann kann er Verwertung des Pfandes verlangen (Verkauf oder schlimmstenfalls konkursamtliche Versteigerung des Hauses)! Das ist ja das schlimme an der Sache.

Gruss Stetson
Ja, das ist mir klar. Nur: Wenn der Erlös des Hauses nicht ausreichend ist, will die Bank zuerst mal die Hypothekar-/ resp. Baukreditschulden zurück haben. Oder irre ich in dieser Annahme? So kann dann schlussendlich auch der Handwerker in die Röhre kucken.

LG Dominik

 
Falsch!

Frage mich, wie du auf diese Aussage kommst /emoticons/default_confused.png

Richtig ist vielmehr, dass der Handwerker bei Nichtbezahlung die Verwertung des Grundpfandes verlangen kann. Dann wird das Wohnobjekt zwangsversteigert....... und schon ist das Geld da.

Martin
aber nur, wenn das Gebot über der pfandrechtlichen Belastung liegt..... zudem zieht sich so ein Verwertungsverfahren ziemlich in die Länge und kann u.A. noch mit Kostenvorschüssen "bereichert" werden....

 
Die Bank hat mir heute Morgen erklärt, dass die Handwerker zuerst zum Zuge kommen, so will es das Gesetz!

 
Genau! Darum ziehen die meisten Handwerker die letzten Schrauben auch so spät an.....

Martin
Martin,

mit der letzten schraube ist es eben genau NICHT getan.

Es muss sich um mehr als dass handeln.

Es muss ein längerer einsatz sein.

 
Wenn die Arbeiten des jeweiligen Handwerkers seit 8 Monaten vollendet sind, ist ja die Dreimonatsfrist abgelaufen. Logisch oder?

Frist verpasst- Pech gehabt.

 
Die Bank hat mir heute Morgen erklärt, dass die Handwerker zuerst zum Zuge kommen, so will es das Gesetz!
bei einer Zwangsversteigerung ist der Eintrag des Pfandrechtes massgebend, und da ist halt nun in aller Regel zuerst die Bank !

 
Martin,

mit der letzten schraube ist es eben genau NICHT getan.

Es muss sich um mehr als dass handeln.

Es muss ein längerer einsatz sein.
Ich weiss, dass von der "Hauptarbeit" resp. "wesentlichen" Arbeiten die Rede ist - nur: Das wird sich kaum beweisen lassen, wann genau was passiert ist und ob dieses oder jenes noch wesentlich war oder nicht. Meist ist aber klar, wann der Handwerker zuletzt im Haus war. Im Zweifelsfall wird eine Eintragung zugelassen.

Aber nach 3 Monaten ist sowieso Schluss. Diese Frist ist absolut.

Martin

 

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