Wer die Bedeutung der folgenden drei Stichworte kennt, weiss schon fast alles über die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen.
Haushalt / Betrieb
Die Empfangsgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht etwa pro Gerät. Familien, Wohngemeinschaften oder Paare, die im selben Haushalt leben, bezahlen die Gebühren nur einmal.
Betriebe bezahlen grundsätzlich pro Standort. Unter gewissen Voraussetzungen sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Geräte.
Gerät
Gemeint sind alle Geräte, mit denen es technisch möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen. Neben Radio und TV fallen darunter auch multifunktionale Geräte (bspw. Computer oder Handy).
Melde- und Gebührenpflicht
Die beiden Pflichten sind im Radio- und Fernsehgesetz geregelt. Es geht davon aus, dass sich die KonsumentInnen von sich aus bei Billag anmelden, wenn sie ein betriebsbereites Gerät haben.
Hallo Hennessy
Ein Auszug aus Billag bzw. dem FAQ. Ist wohl schlussendlich eine Interpretationsfrage. Ich war aber eher der Meinung, dass ein PC mit www durchaus ein Gerät ist, welches technisch in der Lage ist, fernzusehen. Ob der brave Bürger es nun nutzt oder nicht, ist für die Billag irrelevvant.
Mit Wilmaa
Empfang, Live-Fernsehen, SF brauchst Du wahrscheinlich weder USB-Stick oder ein Abo.
Das ganze Thema wird in Zukunft wohl eh noch Klärungsbedarf produzieren. Freue mich schon auf die erste (präjudizierliche) Rechtssprechung. /emoticons/default_cool.png
Mit Billagzahlenden Grüssen
Buddy