Ohne Anwalt: Gar nicht.Ist dann die Frage, wie können wir uns alleine gegen 3 Parteien wehren, die immer noch der Ansicht sind, dass die Türen in einem guten Zustand sind?
Mit Anwalt: Relativ leicht, dann braucht es auch nur einen Experten dazu (hingegen wären 10 Experten ohne Anwalt genauso nutzlos)
Nasche, sie es endlich ein es gibt keinen friedlichen Weg mehr!
Und sooooo teuer, dass es euch an den Rand des Ruins bringen würde, wie es in den Filmen immer zu sehen ist, ist ein Anwalt auch wieder nicht.
Ich denke mal für die erste Instanz würden 2000.- CHF bereits genügen und dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der GU von sich aus eine "friedliche Lösung" anbietet, weil er sieht, dass die Chance für ihn zu gewinnen extrem klein sind und er ziemlich drauf zahlt, sollte er verlieren. - Ich könnte mir sogar vorstellen, dass er es gar nicht erst auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will und bereits schon beim ersten Brief vom Anwalt (ca. 200.- bis 300.- CHF) klein bei gibt.
In diesem Brief müssten dann besonders solche Sachen stehen wie, dass eine Drittfirma die Türe komplett auswechseln wird, auf Kosten der GU.
Bim Dach bekommt die ursprüngliche Firma einen Versusch um das Dicht zu machen, hilft das nichts, werde auch dort eine Drittfirma bei gezogen auf Kosten der GU.
Dabei ist es eben ganz wichtig, dass der Brief vom ANWALT kommt, da Briefe von dir für den GU keine "Gefahr" darstellen.
Am Schluss des Briefes muss der ANWALT noch eine Zeitfrist nehmen und gleich mit der Eröffnung des Gerichtsverfahrens drohen, sollte bis dahin nicht alles zu deiner Zufriedenheit sein.
Am Gerichtsverfahren würde der Anwalt dann das komplette Ersetzen des Daches durchsetzen; alleine das wären Kosten, die der GU nie und nimmer riskieren möchte.
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