Hallo Traumhaus,
schön, dass Ihr einen Weg gefunden habt - aber zu welchem Preis?/emoticons/default_rolleyes.gif
1.) Der Herr Architekt hat Euch beschissen (anders kann man den Zustand des Hauses - nach 8 Monaten! - nicht beschreiben
2.) Er hat schlampige Arbeit geleistet - nicht einfach "nur" das Haus nicht fertig gebaut, sondern teilw. massive bauliche Fehler begangen, welche Euch Umtriebe und Folgeschäden gebracht haben
3.) Auf Druck des Forums ist es dem Herr Architekt plötzlich genem, mit Euch eine "Lösung" - ja Du sagst dem sogar "Kompromiss" - anzustreben... wieso nicht vorher?
Ein Kompromiss beinhaltet immer ein Entgegenkommen beider Parteien. Ich sehe überhaubt nicht ein, wieso Ihr in irgendeiner Art gegenüber diesem Architekten "entgegenkommen" müsst!
Er soll erstmal liefern und Euer Haus instand stellen - danach kann über mögliches Entgegenkommen Eurerseits verhandelt werden! Er soll erst mal beweisen, dass er jetzt plötzlich sein Umgang mit Euch ändert und etwas ausmerzt, was schon lange fällig gewesen wäre!
Auch betreffend Entschädigung für Eure Umtriebe würde ich via Anwalt vorgehen - dafür brauchts keine Rechtssprechung ? la USA. Bei uns müssen zwar Mängel geduldet werden, sofern es keine gravierenden sind und die in einem normalen Zeitraum beseitigt/behoben werden. Was den Zustand Eures Hauses betrifft sprechen wir hier aber nicht von "normalen Baumängeln" sondern von gravierenden, unzumutbaren Mängeln (Dach, Unfertigkeit, Wassereinbrüche, Schimmel usw.)!!! Da lässt sich auch in der Schweiz rechtlich schon etwas machen.../emoticons/default_wink.png
Ich rate Euch dringend, keinen Wisch des Architekten zu unterschreiben, ohne dies mit einem Anwalt geklärt zu haben! Ihr gebt sonst - einseitig - Eure Rechte aus der Hand, denn bitte vergisst nicht - Ihr hattet ja bereits einen Vertrag mit diesem Architekten gemacht... und zwar für die Erstellung Eures Hauses... und diesen hat er ja wohl offensichtlich nicht erfüllt.
Eine "win-win-Situation" kann und wird es in diesem Fall nicht geben - das sind einlullende Worte eines Menschen, welcher in diesem Fall noch nie sein Wort gehalten hat! Eine faires Entgegenkommen, welches u.U. ein "Maulkorbvertrag" rechtfertigen würde wäre, wenn folgendes ERFOLGT ist:
1) Alles innert nützlicher Frist (höchstens 1-2 Monate) baulich erledigt wurde und von unabhängiger Stelle für i.O. befunden wurde.
2) Eine Entschädigungssumme in angemessener Höhe (für Eure Umtriebe, Abklärungen, Schmerzensgeld für die 8 Monate unzumutbare Wohnsituation) auf Euer Konto eingegangen ist.
3) Wenn der Architekt schlussendlich Euch ein Entschuldigungsschreiben überreicht, welches er auch in diesem Forum publiziert.
Erst dann wäre ich bereit, irgend ein Abkommen zu unterzeichnen - und wie gesagt, dass ist dann immer noch KEINE "win-win-Situation"!/emoticons/default_wink.png
Viel Erfolg & Grüssle
Arcuos